Als Student einen Minijob?

3 Antworten

Du müsstest diesen bzw. die Jobs zwar dem Bafög - Amt melden, wenn Du das nicht machst und im Monat nicht mehr als 450 € Brutto bzw. im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten nicht mehr als 5400 € verdienst, hätte das im Endeffekt auch keine Auswirkungen, solltest Du das nicht melden, weil das kannst Du verdienen, ohne das es Auswirkung auf die Höhe des Bafög - hat.

Einen Minijob kannst du unschädlich ausüben, und musst den auch nicht dem Bafög-Amt melden.

der bezug von bafög ist nicht von einem job im studium abhängig, da du immer einen teil vom bafög später zurückzahlen musst.

du musst nur deine sv-nummer angeben, dein chef meldet dich für einen minijob bei der zuständigen stelle an, fertig.