An der Ampel zu früh los gefahren und bei (Rot-)Gelb geblitzt, welche Strafe droht?

2 Antworten

Ausgehend von Deiner Schilderung und Wahrnehmung kann ich Dich beruhigen.

Entweder wird da überhaupt nichts kommen oder allenfalls musst Du ein Verwarnungsgeld von 15€ bezahlen. Mehr kostet das nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Justaq 
Fragesteller
 09.02.2020, 19:14

Danke für die Antwort, aber zählt die Strafe von 15€ auch wirklich in meinem Fall?
Weil das war ja die Rot-Gelb Phase und in meinem Fall bin ich eben zu früh losgefahren.
Im Internet steht jedoch überall, dass das Überfahren in dieser Phase wie ein Rotlicht Verstoß (über 1 Sekunde) zählt.

Mir kommt es so vor als würde das Vergehen "Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht" nur in der Phase von Grün nach Rot zählen, aber nicht anders herum.

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Crack  09.02.2020, 19:21
@Justaq
Mir kommt es so vor als würde das Vergehen " Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht" nur in der Phase von Grün nach Rot zählen, aber nicht anders herum.

Nein.
Von Grün nach Rot gibt es keine Phase, in der Gelb und Rot zusammen leuchten.
Dann sind nur Verstöße gegen das Gelblicht oder gegen das Rotlicht möglich, aber niemals Gelb-Rot oder Rot-Gelb.

In Deinem Fall käme folgender Vorwurf zur Anwendung:
Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

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Justaq 
Fragesteller
 09.02.2020, 19:42
@Crack

Nein dann haben Sie meine Frage womöglich falsch verstanden. Ich stand bereits an einer Roten Ampel. Als sie dann von Rot auf Rot-Gelb wechselte bin ich zu früh losgefahren und in dem Moment wurde ich geblitzt.

Meine Frage bezieht sich auf genau diese Situation.

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Crack  09.02.2020, 19:48
@Justaq

Ich habe Deine Frage genau so verstanden.

Der von mir genannte Tatbestand trifft auch genau darauf zu.

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Justaq 
Fragesteller
 09.02.2020, 20:02
@Crack

Ok vielen Dank. Warum steht dann so oft im Internet, dass eben das Überfahren der Rot-Gelb Phase gleich gezählt wird wie das Überfahren einer Roten Ampel?
Hier zum Beispiel: http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/rotlichtverstoss/

Dort steht im Abschnitt "Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?":
Zitat: "Auch wenn nur die Farbfolge Rot-Gelb vorhanden ist, liegt ein Rotlichtverstoß i. S. d. Nr. 132 BKat vor."

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Nach rot kommt kein Gelb, sondern rot-gelb und ja, da darf man auch noch nicht fahren. Da kommt nicht mal ansatzweise dein angedachter "Gelbverstoß" in Frage. Ob Du geblitzt wurdest, ist hier sowieso irrelevant, da es hier niemand sagen kann. Das wird dir dann eventuell eine Dienststelle schriftlich mitteilen oder eben nicht.

Internet sagt dazu:

Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht ergibt 15 Euro