Anschiss vom Chef

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Kaffee über die Tastatur einer Kasse aus Versehen zu verschütten, sehe ich als mittlere Fahrlässigkeit und somit eine Haftung durch den AN möglich. Allerdings bevor der AN haften muss, muss auch geschaut werden, ob eine Haftpflicht vom AG vorliegt, wie der AN sich bisher verhielt und unter Stress unaufmerksam war. Pauschal kann man also nicht sagen, der AN muss zahlen.

Außerdem offen zugeben, dass es dein Fehler war und nicht andere die Schuld geben.

Es geht auch mal ein Arbeitsgerät kaputt das kommt vor. Ich bin mir sicher, dass dein Chef da versichert ist.

Wenn mindestens 2 Leute gleichzeitig zum Chef bestellt werden ist es kein Anschiss. Du solltest es deinem Chef sofort sagen und für deine Fehler eingestehen, ich habe aus eigener Erfahrung lernen dürfen dass es nie gut ist wenn der Chef das von einer dritten Person mitbekommt. Mein Rat an dich: Erwähne ohne zu zögern den Fehler und auch dass du es warst, aber nur wenn du es wirklich warst. Ich würde niemals die Schuld eines anderen auf mich nehmen. Wenn der Chef deinen Kollegen befiehlt das er das Gerät benutzen soll und der Kollege zu deinem Chef geht und ihm sagt das, dass kaputt ist dann wird er suchen ... Resultat ist auch nicht so schön für dich, denn es wirft kein gutes Licht auf dich.

Aber in der Regel verstehen das auch Chef´s wenn es ein Ausversehen war.

Normal gibt es eine Versicherung für solche Fälle.

Wir wissen ja nicht, wie das passiert ist.

Warum ist es kaputt gegangen?

befürchten musst Du in dem Sinne nichts, der haut Dich ja nicht.

Ist das Gerät durch deine Fahrlässigkeit kaputt gegangen, solltest Du Besserung geloben und den Schaden regeln >> Haftpflicht?!

bei uns hat mal ne Kollegin 2x das gleiche Gerät geschrottet.

Erst wegen Fallenlassen..da kam sie raus, weil CVhef meinte, es habe sie wohl wer geschubst? (volle Halle, wo sie durchmusste, und er wollte ihr quasi helfen. Übernahm Diensthaftpflicht). Beim 2Mal hat sie, die diese Geräte seit Jahren kennt, das neue gerät im Tran falsch bedient.. da war es mit "wir sehen zu, dass Du nicht zahlen musst" vorbei. Und die Diensthaftpflicht lehnte eben wegen absolut offensichtlicher Fahrlässigkeit ab. Das gab dann Tränen, denn sie hatte gar keine Privathaftpflicht.