B17 Wo Begleitperson nachtragen und kann man gleich danach mit dieser begleitperson rumfahren?

2 Antworten

Beim Verkehrsamt / Bürgeramt wo auch schon der Antrag gestellt wurde. Sowie du den rosa Schein mit dem Namen des Begleiters in der Hand hast, darfst du auch mit ihm fahren. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

genau dort wo man die ersten Personen  auch hat eintragen lassen - sobald diese Person eingetragen ist, kann Diese auch als BP tätig werden. Das kostet wieder ne Kleinigkeit