Betreuung anregen?

1 Antwort

Sicher, das könnte man machen. Wenn man sich das zuständige Betreuungsgericht herausgesucht hat und meint, es von der Notwendigkeit überzeugen zu können. Nur einfach etwas behaupten würde wohl nicht genügen, man müsste schon etwas konkreter werden.