Bin ich verpflichtet mit der Oma der Kinder Kontakt zu pflegen?
Hallo,
der Kindsvater & ich haben uns getrennt. Unsere zwei kleinen Mädels leben mit mir, da ich das alleinige Sorgerecht habe.
Den Umgang zum Kindsvater habe ich nie verweigert, im Gegenteil, ich war dafür, dass er und die Kinder weiterhin Kontakt haben. Nur möchte der Vater das nicht. Er hat es mir auch 2x schriftlich (per SMS) so mitgeteilt, als ich ihm sagte, dass er die Kinder gerne zu sich holen darf.
Mit der Oma (Vaterseits) möchte ich nichts zutun haben. Sie hat mich nach der Trennung mehrmals beleidigt, mir sogar gedroht mich zu verfluchen und weiß Gott was. Um mir diesen Schmarm nicht durchlesen zu müssen, habe ich sie überall blockiert. Sie meinte, wenn ich ihr den Umgang verweigere, meldet sie mich dem Jugendamt.🙄 Kann sie machen, sagte ich.
Bin ich denn rein gesetzlich verpflichtet mich vor ihr zu rechtfertigen bezüglich der Kinder? Auf ihre "ich will sie aber jetzt sofort sehen"-Nachrichten irgendwie reagieren und eingehen?
Mache ich nämlich nicht. Die Kinder habe ich nicht mit ihr gezeugt. Der Papa - bittesehr. Aber auf sie habe ich wirklich absolut Null Bock. Zumal ich das alleinige Sorgerecht habe und meine Kinder nicht auf Fingerschnips weggeben will.
5 Antworten
Es gibt durchaus ein REcht der Großeltern auf Umgang. Allerdings ist das nicht bedingungslos. Großeltern können ihr REcht nur durchsetzen, wenn sie bereits regelmäßigen Umgang mit den Kindern hatten. Wenn die sich quasi gar nicht kennen, gibt es auch keine Grundlage.
Sagen wir es so: Beim Jugendamt ist die Oma mit ihrem Anliegen natürlich genau richtig. Entweder sie bekommt da gesagt, dass sie im Unrecht ist. Oder die Sachebarbeiter sehen ein Recht der Oma. Allerdings liegt es dann auch an ihnen, sich auszudenken, wie der Umgang stattfinden soll. Denn weder musst du dich beleidigen lassen, noch musst du nach ihrer Pfeife springen, wenn es ihr gerade in den Kram passt. Du wirst einem Kontakt nicht im Weg stehen, aber er hat halt über dritte zu erfolgen.
Bin ich verpflichtet mit der Oma der Kinder Kontakt zu pflegen?
Du - nicht zwingend.
Euren Kindern solltest Du den Kontakt zu den Großelten (zu)lassen / ermöglichen. Das zu organisieren könntest Du aber dem Vater der Kinder überlassen.
Deine Empfindsamkeiten sind nebensächlich zu den berechtigten Interessen der Kinder.
Dennoch ...
Das zu organisieren könntest Du aber dem Vater der Kinder überlassen.
Macht er das nicht, können/sollten sich zumindest die Großeltern nicht bei Dir beschweren, das sollten sie dann bei ihrem Sohn beklagen.
Bist Du nicht.
Sie hat die Möglichkeit die Kinder während den Umgangszeiten mit dem Vater regelmäßig zu sehen.
Von daher ist das etwas was sie ganz alleine mit Ihrem Sohn klären muss. Solange der die Vater Funktion nicht erfüllen will, kann sie eben auch nicht die Oma sein die sie vielleicht gerne sein würde.
Rechtlich nicht verpflichtet, jedoch würde ich den Kindern zumindest die Chance geben ihre Oma unvoreingenommen kennen zu lernen.
Der Vater macht diesbezüglich keinen Finger krumm. Es muss jemand drittes her, der dies "organisiert". Ich will mich mit keiner Person über meine Kinder austauschen, die mich beleidigt und mir dummes Zeug wünscht.