Bundesfreiwilligendienst und Arbeitslosengeld 1?

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Eine Voraussetzung für das ALG - 1 ist die Verfügbarkeit !

Du darfst also in der Woche nur unter 15 Stunden arbeiten und musst der Vermittlung für min.15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.

Kannst du das nicht, dann besteht auch kein ALG - 1 Anspruch mehr, außerdem würde Erwerbseinkommen über 165 € Netto auf den ALG - 1 Anspruch angerechnet und das ALG - 1 dann zumindest entsprechend gekürzt.


isomatte  25.08.2020, 09:03

Danke dir für deinen Stern !

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Wenn ich mich nicht irre , läßt sich BFD nicht mit dem Bezug von ALG I kombinieren , da man in diesem System maximal nur 15 Stunden pro Woche nebenher tätig sein darf .


Lossor 
Fragesteller
 23.08.2020, 14:32

Hhhhmmm ok

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