Darf jugenamt?

4 Antworten

das JA darf gar keine Kinder wegnehmen. Die Anordnung kommt immer vom Familiengericht. Es kann natürlich sein, dass das JA in rel, extremen Fällen handeln muss. weil keine Zeit ist, das Urteil des Gerichts abzuwarten. Das wird aber nachgeholt.

Aus Lust und Dollerei wird kein Kind "in Obhut" genommen. HIer werden wahrscheinlich wieder wichtige Fakten vornehm verschwiegen,

Hallo, wenn ein dringlicher Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt dann darf das Amt jederzeit einschreiten. Vorergehende Beschlüsse bei welchem vielleicht noch anders Entschieden wurde wiegen da leider auch wenig wenn Beispielsweise neue Beweise auftauchen die eine signifikante Verschlechtering des Zuszands bedeuten. Du kannst dann höchstens noch Einspruch über die Entscheidung einlegen.

Soweit zumindest mein Wissensstand. Lg

Wenns brennt, dann brennts und dann kommt das Kind NATÜRLICH raus.