Drosselklappe Verschleiß oder Garantiefall?
Hey. Ich bräuchte mal Hilfe von Kennern:
Wir haben vor 2 Monaten bei einem Händler einen gebrauchten VW Touran gekauft, TÜV sei brandneu.
Jetzt ist die Drosselklappe kaputt. Der Händler reparierte selbst, auf Anfrage gestern meinte er, er müsse erstmal schauen ob das unter die Garantie fällt.
Das Auto ist jetzt fertig und der gute Herr will jetzt 200 Euro dafür. Ich habe jetzt aber vermehrt, auch bei ADAC gelesen, dass die Drosselklappe KEIN Verschleißteil sei.
Wer ist hier im Recht und müssen wir zahlen? Ich kann mir vorstellen, dass der Herr das Auto nicht mehr rausgibt bis wir zahlen. Daher möchte ich sicher sein, wie die rechtliche Lage ist.
3 Antworten
Es handelt sich hier nicht um einen Garantie-, sondern um einen Gewährleistungsfall; außerdem ist eine Drosselklappe kein Verschleißteil.
Hier mal noch der wichtige Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung:
ich glaube auch nicht, dass das ein verschleißteil ist
ich fahre 25 jahre auto und ich hatte noch nie was an einer drosselklappe
ich fahre 25 jahre auto und ich hatte noch nie was an einer drosselklappe
Interessant das es deshalb kein Verschleißteil ist 😁
Die Drosselklappe gehört nicht zu den Verscheißteilen.
Der Händler hat kein Recht, das Auto einzubehalten, solange nicht bezahlt wurde. Das gilt unabhängig davon, ob der geforderte Betrag rechtens ist.