Ebay Kleinanzeige Kauf abbrechen [Abholung]?

2 Antworten

Rechtlich ist es schon zu einem Kaufvertrag gekommen auch, wenn es noch nicht bezahlt/abgeben wurde. Er/Sie sagte das sie es kaufen will, du sagst das er/sie es bekommt und der Vertrag ist zustande gekommen. Kann sein das man nicht darauf besteht aber derjenige dürfte schon enttäuscht/sauer sein.


Sabri0412 
Fragesteller
 23.04.2023, 01:59

Was kann ich den da machen?

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Dorfkind63  23.04.2023, 08:35
@Sabri0412

Den Verkauf erfüllen. Oder darauf hoffen, dass der Käufer keinen Stress macht, wenn Du gegen BGB verstößt.

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Sabri0412 
Fragesteller
 23.04.2023, 01:59

Ich möchte es nicht mehr verkaufen und auch kein Geld von dem Jenigen.

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miezepussi  23.04.2023, 08:55
@Sabri0412

Du hast dem Verkauf zugestimmt. Es ist ein Vertrag zustande gekommen. Du kannst fragen/bitten ob der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Der Käufer muss nicht zustimmen. Wenn er nicht zustimmt, musst du verkaufen.

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ScarletWitch1  23.04.2023, 10:55
@Sabri0412

Dann musst du den Käufer freundlich darum bitten das er dem Rücktritt zustimmt damit es danach keinen Ärger geben kann. Denn je nach Wert des Gegenstandes könnte der Käufer auch den Weg zum Gericht gehen um es zu bekommen, genauso kann ein VK darum "kämpfen" wenn der Käufer sich weigert die Ware zu bezahlen, weil der VK verpflichtet ist zu verkaufen/liefern/abgeben und der Käufer es zu bezahlen/abzuholen.

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Wir haben nur zugestimmt, keiner hat was bezahlt.

Somit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen (Angebot und dessen Annahme).

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Ich möchte aber doch nicht mehr verkaufen, hab es auch jetzt mitgeteilt.

Du hast bereits verkauft, Verkauf und Bezahlung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ist das rechtlich gesehen okey?

Nein, nochmal:

Über eBay Kleinanzeigen werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB geschlossen.

Klicken: Kaufvertrag bei eBay Kleinanzeigen

Klicken: Mündlicher Kaufvertrag: Rechtskräftig oder nicht?

Und diesen Kaufvertrag könnte der Käufer auch ganz leicht einklagen, selbstverständlich zu Deinen Lasten.

Niemand hat was gezahlt.

Nochmal, das ist absolut irrelevant.