Fehlerhafte Stromabrechnung: Wie lange ist Widerspruch möglich?

1 Antwort

Es gibt keine festgelegte Frist, jedoch sollte das umgehend erfolgen.

Die Frage impliziert jedoch, das die Rechnung schon eine Weile herumliegt. Ist die Zahlungsfrist bereits erreicht, wäre sie erst einmal zu begleichen.

Und erst im Nachgang über eine Rückerstattung zu regeln, was natürlich komplizierter ist.


Finchen720 
Fragesteller
 01.05.2024, 16:17

Danke für die Antwort. Nein, es geht um keine Nachforderung. Bei der Abrechnung sind leider die bereits geleisteten Zahlungen nicht vollständig erfasst, ca. 500 Euro fehlen, d.h. mein Guthaben ist entsprechend höher.

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lisaloge  01.05.2024, 17:01
@Finchen720

Das ist sowieso unproblematisch. Hier stehen mehr als drei Jahre im Raum.

Aber Vorsicht: Du solltest trotzdem Deine Forderung umgehend anmelden und auch dahinter her sein.

Bei einer Insolvenz des Anbieters reihst Du Dich sonst unnötig bei den Gläubigern ein.

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