Gewerbe anmelden bei selbst gehäkeltem?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, musst du ein Gewerbe anmelden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen, das kannst du online machen. Dabei beantragst du auch gleich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, da dein Umsatz auf den Flohmärkten ja wahrscheinlich nicht höher als 22.000 € im Jahr sein wird.

Das ist wichtig, denn sonst müsstest du deine Produkte um 19% teurer machen und von jedem Verkauf die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dafür müsstest du dann regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen und eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben. Den ganzen Aufwand sparst du dir mit der Kleinunternehmerregelung.

Damit musst du nur einmal zum Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, in der du alle Kosten und Einnahmen zusammenrechnest und dann beim Finnazamt einreichst. Wenn du mit deinen zu versteuernden Einkommen insgesamt (vielleicht hast du ja noch einen Hauptjob) über den Grundfreibetrag von 11.604 € kommst, musst du auf deine Einnahmen Steuern zahlen. Dafür solltest du dir Geld zurücklegen. Die Steuererklärung musst du in jedem Fall abgeben, auch wenn deine Einnahmen unter der Grenze liegen.

Auch wäre es hilfreich, wenn du eine Kalkulation deiner Kosten und Einnahmen machst. Also: wieviel kostet dich das Material, wie hoch sind die Standgebühren auf dem Flohmarkt, wie hoch sind deine Fahrtkosten etc. Diese Kosten kannst du von deinen Einnahmen abziehen und den Rest musst du dann ggfs. versteuern.

Wünsche dir viel Erfolg!


Sabrina445862 
Fragesteller
 21.05.2024, 12:10

Wenn ich das Gewerbe als Nebensache zu meinem Hauptjob machen würde, zählen dann die Einkünfte vom Hauptjob mit zu den 22.000€? Heißt das also ich dürfte insgesamt mit meinen Einkünften nicht über 22.000€ kommen oder zählen dabei nur die Einkünfte vom Gewerbe?

0
Chiko135  28.05.2024, 12:01
@Sabrina445862

Sorry, war unterwegs und sehe deine Nachfrage erst heute. Die 22.000 sind die Umsatzgrenze für dein Gewerbe bezogen auf die Umsatzsteuer. Das hat mit deinen anderen Einkünften aus deinem Hauptjob nichts zu tun, denn darauf fällt ja keine Mehrwertsteuer an.

Für die Einkommensteuer, die du sowohl auf deine Gewinne aus dem Unternehmen (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) als auch auf Einkommen aus einem anderen Job (Einkünfte aus nichtselbstständier Arbeit) zahlen musst, werden dann alle deine Einkünfte zusammengerechnet und dann berechnet, wie viel Einkommensteuer du zahlen musst. Wenn du insgesamt weniger als 11.604 € an Einkünften hast, musst du keine Einkommensteuer bezahlen. Trotzdem musst du für deine Einkünfte aus deiner Unternehmertätiglkeit eine Einkommensteuererklärung abgeben, um nachzuweisen, dass du unterhalb der Einkommensgrenze liegst.

Vielen Dank für das Sternchen :)

0

Zweimal ja.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Bräuchtest du wenn du es regelmäßig machst aber das Finanzamt würde es schwer haben das nachzuweisen