Händler-Gebrauchtwagen 2x gravierender Mangel, Kostenübernahme?
Haben einen Peugeot Traveller gebraucht mit 82.000 km für 23.300 € beim Händler gekauft, mit Probefahrt. 1 Jahr Garantie auf Getriebe und Motor. Entfernung zwischen Händler und Wohnort einfach 400 km. Auf der 1. Abholfahrt sprang nach 150 km der 1. Gang immer raus. Auto zurückgefahren, Händler wechselt überholtes Getriebe ein. 2. Abholfahrt nach 220 km offenbar Zylinderkopfdichtung, Ferndiagnose mit Foto und Video durch Handler. Auto nicht mehr fahrbereit. Händler holt Auto ab.
In beiden Fällen Anfahrt mit 2 Fahrzeugen und jeweils Überführungskennzeichen. Kosten bisher nur für Sprit und Kennzeichen rund 300 €.
Bisher alles noch gütlich, Händler verweigert jedoch Kostenübernahme für unsere Aufwendungen, die ja durch das mangelhafte Fahrzeug verursacht wurden. Haben wir Anspruch? Fällt das also unter "Wegekosten"?
Wir möchten das Fahrzeug behalten. Kann der Händler einseitig vom Vertrag gegen unseren Willen zurücktreten, weil er durch die zusätzliche Reparatur seinen Gewinn einbüßt, ihm also die Reparatur zu teuer ist?
Danke im voraus für Hilfe!
Britta
1 Antwort
Bisher alles noch gütlich, Händler verweigert jedoch Kostenübernahme für unsere Aufwendungen, die ja durch das mangelhafte Fahrzeug verursacht wurden. Haben wir Anspruch? Fällt das also unter "Wegekosten"?
Ja:
§ 439 BGB, Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
Wir möchten das Fahrzeug behalten. Kann der Händler einseitig vom Vertrag gegen unseren Willen zurücktreten, weil er durch die zusätzliche Reparatur seinen Gewinn einbüßt, ihm also die Reparatur zu teuer ist?
Jein:
(4) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
(6)1Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. 2Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.
Nochmal:
Der Händler hat alle Kosten, die mit der Reparatur zusammenhängen, zu tragen und er kann die Reparatur in diesem Fall nicht ablehnen oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten.
Du darfst auch nicht die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung mit der Garantie verwechseln, das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Ich befürche aber, dass Du ohne Anwalt nicht weiterkommen wirst.
Danke für die weitere Erklärung. Im Kaufvertrag steht explizit, daß 1 Jahr Garantie auf Getriebe und Motor gegeben wird. Habe jetzt alles gelesen. Tolle Aussichten...
Britta
Seufz...
Und nochmal:
Hier ist nicht die "Garantie" maßgeblich, sondern die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, durch die Du rechtlich viel besser gestellt bist.
Und genau das wird auch Dein Anwalt dem Händer so mitteilen, sollte er sich weiterhin querstellen.
Danke schonmal für die schnellen Antworten. Die Gesetzestexte kannte ich teilweise schon. Nummernschilder fallen dementsprechend unter Wegekosten?
Die Reparatur der Zylinderkopfdichtung wird sicher nicht den Wert des Fahrzeuges überschreiten, aber der Handlergewinn wäre eben weg. Händler jammert deswegen, MUSS er also reparieren?
Bin Laie.