Ich musste meiner EX-Frau Unterhaltsbeiträge nachzahlen da das Obergericht so entschieden hat. Es waren 5200 Schweizer Franken. Nun meldete sich das Steueramt?

1 Antwort

5200 Franken plus Anwaltskosten? Evtl. liegt da das Missverständnis.

Was hat das mit den Steuern mit der Anwältin zutun?

Kindesunterhalt ist nach Gesetz, glaube ich, nicht zu besteuern, besonders nicht rückwirkend.