Islam und Heiraten Standesamtt?

1 Antwort

Die standesamtliche Eheschließung an sich gilt nicht als religiöse Eheschließung, denn in den meisten Fällen halten sich diese Ehen in nicht-muslimischen Ländern bei der Durchführung des Ehevertrags nicht an das islamische Recht, indem sie die Bedingungen für eine korrekte Eheschließung erfüllen; die wichtigsten davon sind die Anwesenheit [und Zustimmung] des Vormunds der Braut und der beiden Zeugen. Wenn diese Bedingungen jedoch erfüllt sind, ist die Ehe korrekt und akzeptabel.

Es ist für einen Muslim nicht zulässig, die Ehe vor diesen von Menschen geschaffenen Gerichten einzugehen, obwohl er sie mit der muslimischen Gemeinschaft in einer Moschee oder einem islamischen Zentrum schließen kann. Sobald die Ehe in einer Moschee oder einem islamischen Zentrum geschlossen wurde, ist es zulässig, sie in diesen Gerichten oder in einem Rathaus oder einer anderen Einrichtung zu beurkunden.

Allah weiß es am besten.

https://www.islamweb.net/en/fatwa/89727/civil-marriage

Zu deiner Frage: Nein, nach der standesamtlichen Eheschließung ist es dir nicht erlaubt, dich mit einem Nicht-Mahram zu treffen, denn es bleibt dir verboten, bis ihr die islamische Eheschließung (Nikkah) mit den Bedingungen vollzogen habt.

Den Ablauf und die Bedingungen der islamischen Eheschließung (Nikkah) findest du hier:

https://www.gutefrage.net/frage/salam-meine-lieben-geschwister-im-islam#answer-501017048

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Turkishmask 
Fragesteller
 14.05.2023, 18:38

Tmm Danke für deine Antwort. Mein zukünftiger Mannund ich wissen jetzt wie wir vorgehen müssen. LG Erdem

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