Ist das schon verboten?
Bei uns in der Schule hat jemand ein Hakenkreuz auf eine Bank gemalt. Also nur ein kleines, ist das schon verboten?
3 Antworten
Klar, doppelt.
Man darf erstens nicht auf fremde Bänke oder Gegenstände malen und zweitens erst recht keine Hakenkreuze.
Derjenige, der ein Hakenkreuz auf eine Häuserwand malt und das verfas- sungsfeindliche Symbol so einem großen Personenkreis darbietet, wird gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Das sogenannte „Wolfenstein“-Urteil bekräftigte, dass in digitalen Spielen keine verfassungsfeindlichen Kennzeichen gezeigt werden dürften.
Ja, ist es. Denn es ist ein Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation (NSDAP).
Es gibt Ausnahmen, wo es das nicht ist. Diese Konstruktion eines Gesetzes sorgt dafür, dass nur die bestimmte Ausnahme legal ist. Aber eben jede andere Anwendung, die nicht eine Ausnahme für sich beanspruchen kann, grundsätzlich strafbar ist.
Naja, aber man kann ja in dem Fall sowieso niemanden dafür belangen. Die Bank auf die das draufgekritzelt ist, steht am Ende des Schulhofs, es gibt dort keine Kameras und Lehrer sind dort auch selten
Du hast gefragt, ob es verboten ist.
Bankraub ist verboten. Auch wenn keine Kameras in der Bank sind.
Das interessiert unsere Schule eigentlich nicht, die Bänke sind sowieso alle vollgekritzelt.