kann das arbeitsamt mich zu einem Job zwingen?

5 Antworten

Vielleicht findest du ja dadurch eine Arbeit ,die keine Leiharbeit ist ,sondern eine , wo du nicht nach 18 Monaten wieder gehen musst ! Mündlich würde ich mich nicht darauf verlassen - die hätten dich doch auch übernehmen können , oder ? Kann sein , dass ich da nicht richtig liege - in der heutigen Zeit ist alles so fürchterlich geworden ! Bin 56 und geschockt , was die Firmen usw. inzwischen mit einem machen dürfen !!!!

Das eine schließt das andere ja nicht aus.

Zwingen kann dich keiner.

Aber wenn du nicht nach den Regeln spielst die dir vorgegeben werden, dann kannst du auch nicht erwarten noch dafür Geld zu bekommen.


In der Regel bist du verpflichtet jedes zumutbares Stellenangebot mit Rechtsmittelbelehrung anzunehmen, also dich zumindest darauf zu bewerben, ob es dann zu einer Einstellung kommen würde ist dann ja noch nicht gesagt.

Es kann natürlich auch darauf verzichtet werden, wenn du in absehbarer Zeit wieder einen festen Job durch eine nachweisbare Zusage bekommen würdest.

Das läge dann an deinem SB - wie der die Sache sieht !

Auch wäre ggf.wichtig was an ALG - 1 du bekommst und was du in diesem angebotenen Job verdienen würdest, denn in den ersten 3 Monaten deiner Arbeitslosigkeit müsstest du keinen Job annehmen, in dem du mehr als 20 % weniger verdienen würdest als vorher.

Kannst du dir aus dem Internet einmal suchen ,, Zumutbare Beschäftigung § 140 SGB - lll ", da kannst du es genauer nachlesen.

Wenn du einmal suchst, dann kannst du auch gleich nach § 159 SGB - lll suchen, der regelt die Sperrzeiten im ALG - 1 Bezug.

Zwingen bestimmt nicht, aber hör am besten auf die.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung