Kinderzuschlag?

1 Antwort

Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom interessiert nicht, wird also nicht berücksichtigt.

Für den Kinderzuschlag ist für Paare ein Mindesteinkommen von monatlich 900 Euro Brutto erforderlich, bei alleinerziehenden wären es min. 600 Euro Brutto.

Beziehst Du denn dein Elterngeld für 1 Jahr, oder hast Du es geteilt ?

Selbst wenn ihr über das benötigte Mindesteinkommen verfügt, käme Kinderzuschlag nur dann in Betracht, wenn ihr euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter mit eurem Einkommen inkl.eines möglichen max. Anspruchs auf Kinderzuschlag von derzeit 292 Euro pro Kind decken könntet.

Also solltest Du dir erst einmal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit suchen und dann noch einen für Bürgergeld vom Jobcenter.

Für den Kinderzuschlag findest Du auch das Merkblatt für Kinderzuschlag im Internet.

Wenn Du dein Elterngeld nicht geteilt hast, steht dir darauf ein monatlicher Beitrag von 300 Euro zu und vom übersteigenden Betrag kannst Du beim Bürgergeld min.noch 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Bei 773 Euro Elterngeld blieben dann voraussichtlich um die 443 Euro anrechenbares Einkommen übrig.

Dazu käme das Kindergeld von 250 Euro als vorrangiges Einkommen des Kindes.

Dann läge man schon bei um die 693 Euro anrechenbarem Einkommen.

Wenn der Mann ein Nettoeinkommen von 2000 Euro hat, kann er wegen dem minderjährigen Kind und einem Bruttoeinkommen von min. 1500 Euro den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von um die 378 Euro vom Nettoeinkommen abziehen.

Dann blieben ggf.nur noch um die 1622 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Mit den etwa 693 Euro von dir und dem Kind käme man auf um die 2315 Euro anrechenbares Einkommen.

Wenn eure Warmmiete bei 930 Euro liegt, käme unter Bürgergeld vom Jobcenter derzeit für euch erwachsene min.noch jeweils 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu und für 1 Kind unter 6 Jahren min.noch einmal 357 Euro.

Also dann alleine für die Regelbedarfe min.1369 Euro, mit den 930 Euro für die Warmmiete käme man auf einen Gesamtbedarf von monatlich min. 2299 Euro im Monat.

Bei um die 2315 Euro anrechenbarem Einkommen sollte auf Bürgergeld schon einmal kein Anspruch bestehen.

Also kannst Du den Rechner für Bürgergeld eigentlich vergessen und nutzt die für Wohngeld und Kinderzuschlag und suche dir das Merkblatt für Kinderzuschlag, darin findest Du alles gut erklärt, auch mit Beispielen.