KV für Studenten?

3 Antworten

Du studierst ja quasi als Hobby und bezahlst alles andere aus Deinem Verdienst. Wie jeder andere auch.

KV als Student gibt es nicht mehr, wenn du in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit bist und dadurch bereits deine KV hast. Du zahlst ja auch bereits nur den halben Betrag, da dein AG die andere Hälfte übernimmt.

Eine Befreiung für den Rundfunkbeitrag gäbe es nur, wenn du so wenig verdienst, dass du aufstockend BG beantragen musst.

Wieso solltest du das beides können? Du arbeitest Vollzeit, du verdienst genug.