Muss das Jobcenter den Kündigungsgrund von der vorherigen Arbeit kennen oder ist die Angabe nur optional?

3 Antworten

Ich bin kein Fachmann, aber ich denke, daß die den Grund wissen wollen. Wenn die Kündigung selbstverschuldet wäre, gäbe es ja eine Sperre oder Sanktion, jedenfalls eine Kürzung.

Wenn Der Grund für Die Kündigung zB Eigenes Fehlverhalten am Arbeitsplatz ist, dann ist Das Jobcenter bzw Die dazugehörige Jobvermitllung darüber zu informieren, um ggf Sanktionen oder neue Berufsbildende Maßnamen einzuleiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kündigungsgründe sind leider relevant.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.