Polizeikontrolle und Melder von der Feuerwehr geht los?

7 Antworten

Wenn du von der Polizei angehalten wirst, musst du auch stehen bleiben. Und kurz stehenzubleiben heißt nicht, den Einsatz direkt komplett zu verpassen. ,,Gute" Einsätze, also wo wirklich was ist, dauern sowieso länger als ne halbe Stunde.

Den Paragraphen habe ich ja schon in den Kommentaren zitiert;

Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor , entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Feuerwehrmann

Ich würde immer machen was die Polizei sagt, die haben die größeren Knarren.

Rechtlich ist es so das den Anweisungen der Pol immer folge zu leisten ist. Selbst wenn ich mit Blaulicht und Horn unterwegs bin macht es keinen Sinn einen Polizisten zu ignorieren.

Außerdem solltest du, wenn du bei der FF mal was werden willst, deine Einstellung zur Pol überdenken. Über kurz oder lang wirst du mit denen zusammen arbeiten müssen und da kommt es überhaupt nicht gut wenn man sich gegenseitig das Leben schwer macht.

Achso bei mir würde die Pol wohl fragen was los ist und wir fahren dann gemeinsam los. Gut wenn man sich kennt.


Nina2402  24.02.2021, 23:47

Stimme ich so zu.

Was ich aber interessant finde, ist, dass die Sonderrechte, die man nach §35 STVO in Anspruch nehmen darf, einen ja von den anderen Regeln und Vorschriften der Verordnung befreien.

§35.1
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [...] die Feuerwehr [...] befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Wie ist das aber mit dem §36.1 bzw dem §36.5?

§36.1
Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. 2Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

bzw

§36.5 1/4
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. [...]
Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Rein theoretisch müsste also der §35 den §36 für den Zeitraum der Einsatzfahrt außer Kraft setzen. Auch wenn man damit gegen sämtliche Dienstvorschriften bezüglich der Alarmfahrt im Privat-PKW verstößt.

Dass es nicht klug ist, einfach während der Kontrolle oder nach setzen des Anhaltesignals davonzubrausen, ist mir klar. Aber wie genau sieht da die Gesetzeslage aus? Kannst du mir da genaueres zu sagen?

Ich würde definitiv ebenfalls den Beamten kurz erklären was Sache ist und es in ihre Hände geben, ob sie mich fahren lassen oder eben nicht.

Der Einsatzerfolg hängt ja nicht von mir allein ab.

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TremendousHeat  25.02.2021, 00:01
@Nina2402
Auch wenn man damit gegen sämtliche Dienstvorschriften bezüglich der Alarmfahrt im Privat-PKW verstößt.

Mit welchem Verhalten verstößt man gegen welche Dienstvorschriften?

Und die Sache ist doch klar. Du hast es selbst geschrieben:

Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor

Ich zitiere und markiere nochmal deutlich:

Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor

Deine Frage erübrigt sich also.

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Nina2402  25.02.2021, 00:13
@TremendousHeat

Zwecks den Dienstvorschriften weiß ich das nicht mehr, bin auch nicht mehr aktiv dabei, hat seine Gründe. Vielleicht verwechsel ich das auch mit der UVV. Ich weiß nur, dass uns z.B. nicht gestattet war, gegen die STVO zu verstoßen, abgesehen von einer angemessenen und abgewogenen Geschwindigkeitsübertretung.

Das interessante ist aber, dass nirgends von der Nicht-Aufhebung des §36 durch die Sonderrechte die Rede ist.:

" Sie gehen  allen  anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor"

...steht im §36 der STVO, im §35 der STVO steht, dass jegliche Vorschriften und Regeln der STVO außer Kraft gesetzt werden können. Das bedeutet auch der §36 wird ausgehebelt, wodurch das genannte Zitat hinfällig ist. Zumindest in der Theorie.

Nirgends steht, dass "Der §35 befreit von sämtlichen Pflichten der STVO, ausgenommen des §36".
Daher meine Frage.

Ist sicherlich im ersten Moment Auslegungssache, aber da muss man mal zwischen den Zeilen lesen.

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TremendousHeat  25.02.2021, 00:28
@Nina2402
Zwecks den Dienstvorschriften weiß ich das nicht mehr, bin auch nicht mehr aktiv dabei, hat seine Gründe. Vielleicht verwechsel ich das auch mit der UVV. Ich weiß nur, dass uns z.B. nicht gestattet war, gegen die STVO zu verstoßen, abgesehen von einer angemessenen und abgewogenen Geschwindigkeitsübertretung.

Ah okay, das meinst du. Nein, du verwechselst nichts mit der UVV. Es gibt einige Feuerwehren, die ihren Mitgliedern per interner Dienstvorschrift verbieten, von den Sonderrechten nach §35 StVO Gebrauch zu nehmen. Vor Allem Städte mit Berufsfeuerwehren, die ihre Entscheidung dann damit begründen, dass die BF schon schnell vor Ort ist und die FF-Mitglieder dann nicht mehr so wichtig seien, dass sie andere Verkehrsteilnehmer dafür gefährden dürfen.

Ja, in §35 steht drin, dass u.A. Feuerwehrleute ,,von den Vorschriften dieser Verordnung befreit sind, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist". Jedoch hebelt §36 den vorigen Paragraphen eindeutig aus:

Sie gehen  allen  anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor

Und mit ,,allen" sind auch definitiv ,,alle" gemeint, sonst würde es da nicht stehen.

Fazit: Wenn die Polizei dich anhält, musst du anhalten. Egal, was du gerade machst. Definitiv.

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Stossgebet  25.02.2021, 07:44
@Nina2402

§ 36 Abs. 1 S. 2 StVO überlagert § 35 Abs. 1 StVO als Spezialgesetz.

Ich würde definitiv ebenfalls den Beamten kurz erklären was Sache ist und es in ihre Hände geben, ob sie mich fahren lassen oder eben nicht.

Besser kann man es nicht machen.

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Du bist immer an die Weisungen der Polizei gebunden. Egal, was ist. Ich muss z.B. mit dem RTW auch dann auf Weisungen der Polizei reagieren, wenn ich gerade einen Herzinfarkt mit Sonderrechten in die Klinik bringe.

Wenn du schon kontrolliert wirst, wird die Polizei aber ja mitbekommen, dass da was piept. Und wahrscheinlich hat man auch im Funk schon gehört, dass ein anderer Streifenwagen zu einem Feuerwehreinsatz geschickt wird. Normalerweise wird es dann auch schnell gehen, dass die Polizeikontrolle zu Ende ist. Es hat ja auch jeder einen Mund, um miteinander zu sprechen.


Normalerweise sind während einer Kontrolle die Polizeibeamten ja in der Nähe. Ggfs. gerade im Streifenwagen, um Deine Daten zu überprüfen.

Also: Mit den Beamten sprechen! Dass Dein Melder ausgelöst hat, haben die ja wahrscheinlich eh mitbekommen und wenn nicht, kannst Du ihnen die Sache erklären und mit dem ausgelösten Melder beweisen.

Kaum ein Polizist wird Dich dann unnötig lange in einer Kontrolle aufhalten.

"Einfach weiterfahren" ist natürlich blöd... mit der Begründung des Feuerwehreinsatzes wird das wahrscheinlich keine Folgen für Dich haben - aber dennoch Aufwand und Ärger. Die Polizei wird Dich ggfs. verfolgen, weil sie davon ausgehen, dass Du was zu verbergen hast und Dich deshalb der Kontrolle entziehen wolltest. Wenn die Beamten gerade Deine Papiere haben, dann musst Du hinterher erst einmal heraus bekommen, in welchem Revier Du die wieder abholen kannst und Du musst den Polizisten erstmal erklären und beweisen, dass Du wirklich in dem Moment einen Einsatz hattest. Da ist ein kurzes Gespräch deutlich einfacher!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Im Grunde erstmal machen was die Polizei sagt wenn es wirklich absolute Schikane wäre kannst du sie ja immernoch wegen "Behinderung von Hilfeleistenen Personen" anzeigen.

Aber meine Erfahrung ist das die Polizisten dafür Verständnis haben bin Mal auf dem Weg zum Gerätehaus etwas flott mit quietschenden Reifen abgebogen kurz danach hatte ich ein Polizeiauto hinter mir ganz kurz vor dem Gerätehaus haben die ihr Blaulicht an gemacht als sie gesehen haben das ich vor der Feuerwehr anhalten und Grade das erste Einsatzfahrzeug raus geht haben sie einfach abgedreht und mich in Ruhe gelassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge