Sind Bundestagsabgeordnete vor Strafverfolgung geschützt?

3 Antworten

Ja, sofern ihre Immunität nicht vom Bundestag aufgehoben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen
Von Experte Rollerfreake bestätigt
Immunität
Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Bundestages wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen und verhaftet werden, es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. Die Immunität ist auf die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament begrenzt und kann nur auf Beschluss des Bundestages aufgehoben werden. Der Bundestag muss auch jede andere Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten genehmigen. Strafverfahren müssen ausgesetzt werden, wenn es der Bundestag verlangt. Zweck der Immunität ist es, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages insbesondere auch bei politisch motivierten Klagen gegen Abgeordnete zu schützen.

https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/I/immunitaet-245460

Meines Wissens nach grundsätzlich Ja.

Deren sog. Immunität kann jedoch aufgehoben werden.