Stimmt es dass man bei der Bundespolizei alle paar Jahre umziehen muss und da keine Rücksicht auf das Privatleben (Freundin) genommen wird?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo gildenboss,

nein das stimmt nicht.

Du musst zwar wie hier bereits angeführt wurde bei Ausbildungsbeginn dafür unterschreieben, dass Du bundesweit Einsetzbar bist, aber das bedeutet nicht, dass man auch alle paar Jahre versetzt wird.

Fakt ist aber auch, dass man zwar zum Ende der Ausbildung Verwendungswünsche im Hinblick auf:

  • den gewünschten Standort und
  • den Tätigkeitsbereich, z.B. Luftsicherheit oder den bahnpolizeilichen Bereich oder an der Grenze oder im geschlossenen Verband

angeben kann, aber dass der Dienstherr auf diese Wünsche verdammt wenig Rücksicht nimmt und  seine frisch ernannten Bundespolizisten dorthin versetzt wo er sie braucht.

In den letzten Jahren wurden und voraussichtlich werden auch in den nächsten Jahren, die meisten frischgebackenen Polizisten eine Stelle im Süden von Deutschland erwarten dürfen.  Gerade der Flughafen Frankfurt hat immer noch einen großen Kräftebedarf.

Aber egal wo man seine Stelle nach der Ausbildung auch bekommt. In der Regel muss man diese Stelle nicht verlassen, sondern kann bis zur Pensionierung dort bleiben.

Ausnahme ist nur, wenn Dienststellen wegfallen oder sich verkleinern.

Zum Beispiel wurden als die Grenzkontrollen an den Schengenaußengrenzen (Beispiel Deutsch-Dänische Grenze) weggefallen sind, viele Beamte die dort ihre Stelle hatten, gegen ihren Wille weit weg versetzt, weil ihre Aufgaben dort schlichtweg weggefallen sind. Oder wenn ganze Abteilungen (Abteilung vergleichbar mit einer Bundeswehrkaserne) geschlossen wurden, mussten die Beamten logischerweise auch umziehen.

Aber wie gesagt, grundsätzlich gesehen stimmt es aber nicht, dass man alle paar Jahre umziehen muss.

Aber wer natürlich umzugswillig ist, kann sich jederzeit auf eine andere Stelle in ganz Deutschland bewerben. Man kann auch auf Zeit (meist immer für die Dauer eines Jahres) für eine Auslandtätigkeit bewerben. Es gibt hier zahlreiche Möglichkeiten. Die meisten Auslandsverwender gehen als sogenannter HOD (Haus und Ordnungs.- Dienst) dreimal für jeweils ein Jahr ins Ausland. Nach der Auslandsverwendung geht man aber zurück auf seine alte Stelle.

Schöne Grüße
TheGrow


gildenboss 
Fragesteller
 03.11.2015, 17:46

Geil man danke :D

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Muss nicht, kann aber sein. Wie bei der Bundeswehr sind Versetzungen in andere Einheiten möglich. Und dann muss man natürlich auch umziehen. Das gehört dazu. Wenn es für dich ein Problem ist, solltest du dich lieber nach einem anderen Job umschauen.


gildenboss 
Fragesteller
 03.11.2015, 14:33

Dankii

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Umziehen muss niemand, man kann durchaus auch ne Zweitwohnung nehmen.

Wenn du eine feste Stelle hast, dann wirst du gegen deinen Willen kaum versetzt. Allerdings sind die Personalverantwortlichen gut darin, dich in derartige Zwangslagen zu bringen, so dass dir gar nichts anderes uebrig bleibt, als "freiwillig" eine neue Stelle zu suchen.

Bei der Aufloesung von Dienststellen gibt es zudem die Sozialpunkte - der mit den meisten Sozialpunkten hat die besten Karten, nicht umziehen zu muessen.

Abordnungen gehen aber auch gegen deinen Willen.

Btw: eine meiner Dienststellen lag 1800 km von meinem Wohnort entfernt (was mich nicht im Geringsten gestoert hat).

Wenn Du dort anfängst, wirst Du dafür unterschreiben, dass es Dir bekannt ist und Du damit kein Problem hast. Unterschreibst Du nicht, brauchst Du Dich auch nicht weiter zu bemühen.


Ja das stimmt man muss alle 2 Jahre zwischen verschiedenen Bundesstützpunkten wechseln


furbo  03.11.2015, 17:40

Quatsch

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maleo2206  03.11.2015, 22:08

Ne leider nicht

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