Unterhaltsvorschuss Rückzahlung?

1 Antwort

Von Experte Roland Sperling bestätigt

Wenn der Unterhaltspflichtige nachweislich für besagten Zeitraum nicht leistungsfähig war, muss der Unterhaltsvorschuss auch nicht erstattet werden.

Es besteht aber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, der Unterhaltspflichtige muss also sehen, dass er zumindest den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlen kann, dass Jugendamt kann also unter Umständen verlangen einen Nebenjob auszuüben, bis zu 48 Stunden in der Woche wären dann insgesamt zumutbar.