Wie gehts dann weiter?

5 Antworten

Hallo Diana501,

wenn Deine Tochter in der Wohngruppe ungerecht behandelt wird, mag Aussage gegen Aussage stehen. Wenn sie jedoch dort festgehalten wird - also kaum raus darf - sehe ich schon den Straftatbestand der Freiheitsberaubung gegeben.

Das werden die Betreuer*innen aller Voraussichtnach abstreiten und nach irgendwelchen Gründen suchen, unter denen sie Deine Tochter dort hätten festhalten können.

Wenn die Einrichtung oder das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, Deine Tochter dort flieht, dürfen Jugendamt oder Einrichtung dieses Recht durchsetzen und Deine Tochter zurückführen lassen.

Wichtig wäre in meinen Augen, eine*n Rechtsanwält*in zu konsultieren und ihr oder ihm alles, was damals dazu geführt hatte, dass Deine Tochter jetzt da ist, zu übergeben. Wichtig wäre auch, so gut wie möglich Indizien und Beweise für ein unberechtigtes Festhalten - Freiheitsberaubung - darzustellen und damit zusammen mit der oder dem Rechtsanwält*in zur Polizei zu gehen.

Das Thema Medienkonsum ist jetzt nicht notwendigerweise so schwerwiegend, dass Ihr das nicht in der Familie harmonisieren könntet. Da suche - auch zusammen mit der dem Rechtanwält*in und auch gern einer Jugendhilfeorganisation nach Möglichkeiten.

Die Gerichte werden immer in Richtung Kindeswohl entscheiden - auch wenn sie nicht unfehlbar sein mögen. Zumal ist Deine Tocher sicherlich alt genug, um über ihre momentane Lebenssituation zu berichten und selbst dem Gericht eine eigene Entscheidung vorzutragen.

Sollte Deine Tochter zu Euch nach Hause kommen, ggf. verzweifelt sein oder auch Angst haben, schaut, dass sie gleich an einen für sie sicheren Ort kommt - und gleich zur Polizei mit dem, was sie bedrückt oder widerfahren war, so schnell wie möglich zur oder zum Rechtsanwält*in. Wer als erstes etwas anzeigt, kann z.B. Gefahr in Verzug darstellen und wird auch als erstes mit erstem Eindruck häufig wahrgenommen.

In dem Moment hat Deine Tochter sich bei der Einrichtung möglicherweise nicht abgemeldet, macht das aber im Nachhinein. Ihr Besuch z.B. bei Euch ist keine Straftat, schafft aber erst einmal Fakten - und die Einrichtung müsste begründen, warum sie auf einer sofortigen Rückkehr bestünde.

Ich gehe davon aus, dass dort niemand etwas eskalieren würde, was ggf. ungünstig auf die Einrichtung zurückkäme.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen


1hannah1  07.04.2024, 12:52

das kind wurde durch diese person schwer misshandlet und missbraucht. die eltern haben vollständiges umgangsverbot und kontaktverbot bekommen, da sie die kinder stalken und in der öffentlichkeit gegen betreuer hetzen. das kind wird immer wieder zurückgebracht und die eltern haben darauf einzuwirken, dass kind zur ruhe kommt und sich an die auflagen der betreuer hält und den eltern fernbleibt oder sie wird über kurz oder lang in eine geschlossene einrichtung gebracht.

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das mädchen ist schwer traumatisiert durch dich und du hast sie psychisch durch deine misshandlungen und den missbrauch an den kindern, krank gemacht. deine tochter liebt dich nicht, sie steht in einem abhängigkeitsverhältnis und loyalitätskonflikt.

es ist deine aufgabe ihr verständlich zu machen, dass sie nicht auszurücken hat und im heim bleiben soll. wenn sie bei dir auftaucht, hast du die polizei zu rufen, damit sie abgeholt und wieder ins heim gebracht wird. du machst sie mit deinem gehabe und dumm-getue immer weiter kaputt. merkst du nichts mehr?

wenn sie sich nicht fängt, wird man sie in eine geschlossene einrichtung weit weg von dir bringen.

Das kommt auch darauf an wie alt sie ist und wer ihr Vormund ist. Das ist eine etwas komplizierte Sache. Wenn sie schon 18 ist dann muss sie die Polizei anrufen - sie wird ja gefangen gehalten.

Wieso heisst das "Wohngruppe"? Wenn das eine Wohngemeinschaft ist, dann sollte dort JEDER frei gehen dürfen wie er möchte. Wenn deine Tochter noch minderjährig ist, dann müsste sie eigentlich Erziehungsberechtigte haben. Sie muss dann eben solange bei denen Leben bis sie Volljährig ist. Aber festgehalten werden darf sie nicht.


1hannah1  04.04.2024, 23:14

sie ist minderjährig und erst 12 jahre alt. sie wurde von den eltern ein leben lang nur misshandelt und missbraucht.

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Wenn die Polizei sie findet wird sie zurück gebracht, dafür braucht die Polizei keinen Gerichtsbeschluss. Ist sie uneinsichtig und haut mehrfach ab, wird sie in einem Heim untergebracht wo alles mehr überwacht wird und ausreisen schwieriger ist. Deine Tochter sollte versuchen vernünftig zu sein und sich an die Regeln dort halten. Macht sie so weiter darf sie euch nie besuchen.

Wenn euch das Sorgerecht entzogen wurde, dann macht ihr alles nur noch schlimmer, wenn ihr versucht, eure Tochter da rauszuholen.

Insbesondere macht ihr eurer Tochter falsche Hoffnungen, anstatt sie darin zu unterstützen, mit der Situation klarzukommen.

Haltet euch lieber an die Auflagen, dann habt ihr auch eine Chance, dass eure Tochter zu euch zurückkehren kann.


1hannah1  04.04.2024, 23:13

bei kindesmisshandlung und schwerem missbrauch gibts nie wieder eine chance diese kinder jemals wieder zu bekommen

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