Wie soll ich das Fenster reinigen oder ist sogar der Vermieter dafür zuständig?

8 Antworten

Auch wenn es manche vielleicht nicht glauben wollen. Der Außenbereich, wo man als Mieter selbst keine Möglichkeit hat, vernünftig und gefahrlos heran zu kommen, fällt in die Instandhaltungspflicht des Vermieters.

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt - fall bloß nicht aus dem Fenster ! :D

Im Ernst, das würde ich echt mal mit dem Vermieter besprechen, aber das da einer kommt zum putzen? - kann ich mir kaum vorstellen .....und ja putzen (bezahlen) musst rechtlich schon Du .

es gibt wischer mit stiel und auch abzieher mit stiel, und ja, es ist deine aufgabe

Die musst du schon alleine putzen, dein Vermieter hat damit nichts zu tun.

Das hast du doch auch vor dem Einzug gesehen, oder hast du die Wohnung nicht besichtigt.

Außerdem gibt es Fensterwischen mit einem Verlängerungsstiel, damit ist das kein Problem.


Huflattich  27.03.2019, 09:26

Na ja, "kein Problem"? ......

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Solange durch die unterlassene Reinigung allerdings keine Gefahren oder Beschädigungen entstehen, muss der Mieter die Fenster auch nicht putzen.

Eine Sorgfaltspflicht ist allein durch dreckige Fensterscheiben nicht verletzt. Durch allein verschmutzte Scheiben besteht weder eine Gefährdung der Mietsache noch eine Beeinträchtigung Dritter oder sonstige Verschlechterung der Mietsache. 

Der Vermieter ist im übrigen auch nicht zuständig für eine beabsichtigte Reinigung der Fenster.