Wie würdet ihr mein Arbeitszeugnis deuten?

5 Antworten

Ganz klar ein schlechtes Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung entspricht bestenfalls der Schulnote 4 (nur zur Zufriedenheit und selbst das nicht immer). Weiterbildungsangebote wurden zwar teilweise wahrgenommen, dies allerdings ohne nennenswerten Erfolg. Im Schlusssatz wird zwar fuer die Mitarbeit gedankt, die Qualitaet der Arbeitsleistung aber gar nicht erst erwaehnt. Auch findet sich kein Wort zu ihren Kenntnissen und Faehigkeiten. Also waren auch diese so gering, dass sie keiner Erwaehnung wert waren.

Das Verhalten gegenueber Patientinnen (gab es keine maennlichen Patienten?) war zwar meist ok., dies allerdings nicht immer. Ebenso das Verhalten gegenueber Vorgesetzten.

Da wundert es einen nicht, dass das Ausscheiden nicht bedauert wird. Man war froh, sie los zu sein. Geleistet hat sie ja ohnehin nicht viel.

Ein grottenschlechtes Zeugnis.


Loca95aaa 
Fragesteller
 18.05.2024, 12:50

Ja das lustige ist ich wollte am letzten Tag der Ausbildung unser Arbeitsverhältnis entgültig beenden. Die allerdings nicht und meinten sogar das ich mir das nochmal überlegen sollte. Das ist einfach lächerlich und paradox

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Ziemlich mies tatsächlich.

Sie erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit gewissenhaft & umsichtig.

nichts von stets etc. Bestenfalls eine 3-4 i Schulnoten und ein Hinweis, dass du eher langsam und detailverliebt als effizient warst.

Sie konnte Einblicke in die Einführung eines Qualitätsmanagementprogramms gewinnen.

... hat aber niemals mehr als an der Oberfläche gekratzt oder sich engagiert eingearbeitet.

Sie hatte Gelegenheiten ihr urologisches und allgemeinmedizinisches Fachwissen zuerweitern ...

... nutzte diese aber nicht.
(das ist eine schon verbotene Formulierung by the way) Das entspricht einem "Sie war stets bemüht", was so im Arbeitszeugnis gar nicht auftauchen darf.

Ihr Verhalten gegenüber den Patientinnen war freundlich und korrekt.

... gegenüber Kollegen und Vorgesetzen (die nicht bzw. erst im nächsten Step und in der falschen Reihenfolge erwähnt wurden) bestenfalls mäßig aufgrund der Reihenfolge, in der diese genannt wurden (man fängt bei den Patienten an, dann Vorgesetzte und Kollegen, sonst hat das besagte Gründe). Beliebt und geachtet synonym verwendet negiert im Grunde genommen die Bedeutung der Worte. Und auch gegenüber den Patienten ist das eher eine 3-4, kein "stets" etc.

Für Ihre Mitarbeit in der Praxis bedanken wir uns sehr und wünschen ihr für die weitere berufliche Zukunft viel Erfolg

ist eine 3-4 in Schulnoten, evtl schlechter. man wünscht "weiterhin (viel) Erfolg), sonst ist es ein Hinweis darauf, dass man den bisher nicht gehabt hat.

persönlich alles Gute und vor allem Gesundheit.

weißt darauf hin, dass du permanent krank warst.

Also ein sehr sehr schlechtes Arbeitszeugnis, was nicht dem Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis nachkommt.

Gegen ein solches Zeugnis kannst und solltest du definitiv arbeitsgerichtlich vorgehen, denn die Rechtsprechung gesteht dir das Recht auf ein mindestens durchschnittliches und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu. DAS ist das krasse Gegenteil und verhindert definitiv bei Vorlage eine Einstellung, da kannst du dir aber ganz sicher sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DerCaveman  18.05.2024, 03:39

Grundsaetzlich richtig. Allerdings muss ein Zeugnis nicht nur wohlwollend sein, sondern auch wahr. Vielleicht war sie ja tatsaechlich eine solche Null. Das muesste der Arbeitgeber im Streitfall dann aber auch beweisen (weil klar unterdurchschnittlich).

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LordofDark1981  18.05.2024, 03:45
@DerCaveman

Das ist richtig. Dennoch verlangt die Rechtsprechung - ohne sehr konkrete und beweisbare Gründe jedenfalls - ein mindestens der Schulnote "befriedigend" entsprechendes Arbeitszeugnis.

Lediglich die Grußformel - und darum ist die auch so immens wichtig und aussagekräftig - wird gerade nicht reglementiert, weil man - laut Rechtsprechung - eben keinen Anspruch auf "gute Wünsche" etc. hat. Dennoch ist das "... und vor allem Gesundheit" auch in der Grußformel unzulässig, weil ein Arbeitszeugnis auch nicht "nachtreten" darf.

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Muminpapa  18.05.2024, 04:36

In der Detailanalyse stimme ich dir weitgehend zu, aber dass dieses Zeugnis unzulässig wäre, das sehe ich definitiv anders.

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LordofDark1981  18.05.2024, 04:56
@Muminpapa

Es ist zumindest sehr hart an der Grenze, wenn man den Tenor der entsprechenden Rechtsprechung berücksichtigt.
Von Wohlwollend und "das Fortkommen nicht behindernd" kann genau so wenig die Rede sein, wie von einer mindestens befriedigenden Leistungsbewertung.
Und DAS wird von der laufenden Rechtsprechung durchaus so gefordert. Damit könnte man durchaus dagegen vorgehen und würde - so denn die formalen Voraussetzungen einer Klage gegeben sind - auch Recht bekommen.
Passagen á la "er bemühte sich...", "er hatte Gelegenheit zu ..." sind sehr leicht angreifbar und in den meisten Fällen unzulässig, weil ganz klar ausnahmslos negativ.

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Loca95aaa 
Fragesteller
 18.05.2024, 12:45

Danke für deine Antwort! Ich bin tatsächlich sehr baff und auch zugleich wütend. Ich habe so viel geackert dort und wurde ausgenutzt. So ein Zeugnis ist echt dreist und nein die Aufzählungen stimmen definitiv nicht. Sonst hätte ich das auch hier nicht kommentiert und es dabei belassen. Das ich permanent krank war ist das letzte. Ich hatte einmal Corona und MUSSTE in Quarantäne. Wenn man Personal Mangel hat sieht man natürlich alles als schwarz.

wie kann ich denn vorgehen? Also ist das verboten was die gemacht haben?

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LordofDark1981  20.05.2024, 03:36
@Loca95aaa

Nach 2 Jahren ist da eigentlich nichts mehr zu wollen. Wenn du dagegen hättest vorgehen wollen - und das hätte wohl durchaus in vielen Punkten funktioniert - hättest du es innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnis machen müssen. Das Arbeitsrecht kennt leider in den meisten Fällen nur sehr kurze Fristen von 3 Wochen bis bei bestimmten Sachverhalten 3 Monaten, sonst ist der "Zug abgefahren".

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Loca95aaa 
Fragesteller
 20.05.2024, 04:32
@LordofDark1981

Verstehe. Ist die Formulierungen denn nicht erlaubt wie es dort steht?

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LordofDark1981  20.05.2024, 04:38
@Loca95aaa

Also ich halte sie zumindest für sehr sehr grenzwertig, weil ein Arbeitszeugnis ja wohlwollend sein soll und das Fortkommen nicht behindern darf. Gleichzeitig muss es wahr sein, darf aber auch Dinge auslassen, die NUR negativ beurteilt würden sonst. Wobei natürlich solche Auslassungen auch einen Aussagewert haben mitunter.

Wenn ich einem Arbeitnehmer ein so schlechtes Zeugnis ausstellen müsste würde ich dann doch nur ein einfaches und kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen - also alles was über die Benennung von Tätigkeitsfeld etc. hinausgeht weglassen. DAS ist dann recht neutral.

Mal davon abgesehen, dass es einem Arbeitgeber ja auch nichts bringt, dem ausscheidenden Mitarbeiter noch "hinterherzuspucken", wie man es in diesem Fall durchaus meinen könnte.
Also würde ich im Zweifel lieber besser als schlechter beurteilen, schlimmstenfalls eben mit Schulnote "3". Was vergebe ich mir denn als Arbeitgeber damit? Genau so wie mit positiv aufzufassenden Wünschen und dergleichen ohne dann noch die vielleicht öfteren Krankheiten einfließen zu lassen, egal ob diese nun tatsächlich vorgekommen sind oder nicht. MUSS doch nicht sein, sowas und wirft auch mich ja auch - bei aller vielleicht verständlichen Verärgerung - kein gutes Licht beim Wettbewerber, wenn ich sowas mache. Aber so sehe ich das.

Ich würde vielleicht dann nicht in den höchsten Tönen loben, aber auch nicht sowas machen.

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LordofDark1981  20.05.2024, 05:02
@Loca95aaa

In der Schlußformel fehlt der Hinweis auf den Beendigungsgrund bzw. von wem die Kündigung ausgeht auch, dass lässt halt auch Fragen offen, genau so wie ein bedauern. Das kann man zwar nicht beanspruchen - da ist die Schlußformel eben die wichtigste Aussage, weil dort eben genau sowas nicht verlangt werden kann - aber fehlt es ist das eine heftige Negativmessage.

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Würde sagen, dass das nicht so gut ist. Also Arbeitgeber dürfen ja nix negatives schreiben. Wenn sie also nicht übertreiben mit zB jeder Zeit sehr höflich, ist das meistens kein gutes Zeugnis.


LordofDark1981  20.05.2024, 04:47

Genau darum gibt es ja den "Zeugniscode".
Damit wird eben selbst das Negativste noch vordergründig positiv formuliert und damit meinen manche Arbeitgeber, dann ihre Schuldigkeit erfüllt zu haben.
Ein "er/sie war stets bemüht" klingt ja nicht direkt negativ, bedeutet aber im Tenor dann, dass "er sie eine Flachpfeife war und jenseits der Bemühungen eben nichts hinbekommen hat". Es geht eben auch darum, wie man diese Sätze dann gemeinhin zuendedenkt.
Und DAS bzw. DIESE Formulierung ist dann auch durchaus verboten.

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Uh, klingt nicht so toll. Höchstens eine -3, wenn überhaupt.

Sie erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit gewissenhaft & umsichtig.

"volle Zufriedenheit" ist besser, der Nachtrag "gewissenhaft und umsichtig", bedeutet du warst langsam beim Arbeiten

Sie hatte Gelegenheiten ihr urologisches und allgemeinmedizinisches Fachwissen zuerweitern und hat an verschiedenen Fortbildungen teilgenommen.

Hier wird ausgedrückt das du halt die Gelegenheit hattest, aber nicht das du das Wissen angewendet hast.

Ihr Verhalten gegenüber den Patientinnen war freundlich und korrekt.

Mittelmaß.

Für Ihre Mitarbeit in der Praxis bedanken wir uns sehr und wünschen ihr für die weitere berufliche Zukunft viel Erfolg, persönlich alles Gute und vor allem Gesundheit.

Ein Code das du oft Krank warst


Loca95aaa 
Fragesteller
 18.05.2024, 02:59

Ich war nie krank hatte nur Corona haha. Mir wird erst nach 2 Jahren klar wie ekelhaft die mich bewertet haben. Krank 😅

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LordofDark1981  18.05.2024, 03:40
@Loca95aaa

Nach 2 Jahen ist der Zug abgefahren, wenn du dagegen vorgehen willst. Das geht nur 3 Wochen nach Aushändigung des Zeugnisses. Vorlegen würde ich das bei Bewerbungen aber definitiv nicht, sonst war's das mit der Stelle.

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Loca95aaa 
Fragesteller
 18.05.2024, 12:52
@LordofDark1981

Die meisten Fragen aber nach dem Arbeitszeugnis? Wie kann man das denn umgehen?

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LordofDark1981  18.05.2024, 17:31
@Loca95aaa

Sicherlich, aber es wird mehr und mehr tatsächlich Praxis, dass ARbeitgeber selbst bei Anforderung von Arbeitszeugnissen eher schluderig an die Sache rangehen.
Und wenn man dann - wie du - erst jahre später auf die Idee kommt, sich mit dem Zeugnis zu befassen ist der Zug dann ja so oder so abgefahren, sei es nun inhaltlich oder wenn es darum geht, überhaupt eines einzuklagen.

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Das Zeugnis ist nicht berauschend. Kernaussage: Sie war da. Mehr nicht. Also eher ein knappes Ausreichend (4-)

Allerdings ist der Text auch nicht gut geschrieben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Extensive Lebenserfahrung

Loca95aaa 
Fragesteller
 18.05.2024, 12:52

inwiefern ist das nicht gut geschrieben?

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Muminpapa  18.05.2024, 12:55
@Loca95aaa

Holprig und unrund, besonders der Satz ..."Arbeitgeberinnen"... ist ziemlich sinnfrei.

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Loca95aaa 
Fragesteller
 18.05.2024, 13:20
@Muminpapa

Ja die wollten sich keine Mühe geben einfach paar Sätze verfasst. Das waren aber Frauen daher Arbeitgeberinnen

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