Wie würdet ihr reagieren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das die anderen Betreuer diesem 18-Jährigen Betreuer den Kontakt zu dem Mädchen verboten haben ist völlig richtig da das Mädchen 1. zu jung für ihn ist und 2. er als Betreuer keine so große Nähe zu seinen Schutzbefohlenen haben darf.

Das der 18-Jährige nach der Frage des verliebtseins gegrinst und mit "vielleicht" geantwortet hat klingt eher so als würde dieser Perverse das Mädchen nur vögeln wollen.

Nein pädophil ist der Betreuer nicht da dieses Mädchen über 12 Jahre alt ist, der Begriff den du meinst müsste parthenophil sein.

Was du machen solltest ist für deine Freundin da sein wenn es ihr deswegen schlecht geht, auf sie aufpassen (nicht das der Betreuer sie zu Handlungen bequatscht) und du solltest dich von diesem Betreuer fernhalten


Dracoswoman 
Fragesteller
 09.07.2023, 16:16

Danke

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TabrisTheMAP  09.07.2023, 21:25

Zu 2.: Er ist kein Betreuer und ein Betreuer darf zu den Betreuten ein sexuelles verhältnis haben, je nach Situation. (Strafrechtliche Sticht)

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Gowther2001  10.07.2023, 13:22
@TabrisTheMAP

Wenn er kein Betreuer ist was ist er dann ?

Ok ? Ich dachte immet Betreuer wären rechtlich das gleiche wie Lehrer und dürften deswegen keine große Nähe haben

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TabrisTheMAP  10.07.2023, 14:00
@Gowther2001

Ich weiß nicht genau, was seine Aufgaben waren, aber als 18-Jähriger gehe ich davon aus, dass er eine Aufpasser-/Assistenz-Funktion übernommen hat. Zudem reicht es, für die Tat, auf die du dich beziehst (vermutlich § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB "Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen") nicht aus, dass er ein Betreuer ist. Er muss Einfluss auf die Lebensführung der Schutzbefohlenen haben. Die Definition von Betreuer ist in dem Fall enger gefasst. Und auch nicht jedes Lehrer-Schüler-Verhältnis erfüllt den Straftatbestand.

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Das ist illegal: ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht, eine potentiell gefährliche Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses. Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener.

Jetzt könnte man sagen: Aber er ist doch selbst "erst" 18. Nein! Er kennt die Regeln. Wenn er sie jetzt nicht respektiert, wird er das möglicherweise mit 30, 40, 50 auch nicht tun und dann findet es hoffentlich keiner noch in Ordnung.


TabrisTheMAP  09.07.2023, 21:12

Eine Fürsorgepflicht oder ein Abhängigkeitsverhältnis liegt in diesem Fall mit ziemlicher Sicherheit nicht vor.

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Pineapple140  10.07.2023, 11:24
@TabrisTheMAP

Ok, das wusste ich nicht. Er ist ja Betreuer - warum gilt hier die Fürsorgepflicht nicht?

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TabrisTheMAP  10.07.2023, 14:02
@Pineapple140

Ich muss vielleicht meine Aussage etwas mehr erläutern. Ich weiß nicht genau, welche Aufgeben der 18-Jährige hatte. Aber selbst, wenn er ein „Betreuer“ war (was ich schon anzweifle) setzt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen voraus, dass er die Schutzbefohlenen in ihrer Lebensführung leitet. Eine Fürsorgepflicht, die er in bestimmten Situationen vielleicht hatte, recht meines Erachtens nicht aus für den Tatbestand.

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Pädophil ist es nicht. Verboten sind sexuelle Aktionen, also auch knutschen und co.


Du hast zu wenige Informationen. Im besten Falle hat er nur seine Aufgabe als Betreuer etwas zu ernst genommen, hatte das Gefühl, dass sie etwas Zuwendung brauchte, ohne von seiner Seite aus Gefühle zu haben.

Das Grinsen wäre dann eine Verlegenheitsgeste, weil er vielleicht nicht dachte, dass andere das SO interpretieren!

Im schlechtesten Fall wäre er in sie "verliebt", was wohl bedeuten würde, dass er selbst ziemlich unreif und sicher wäre.

Keiner kann das aber genau wissen!

Er hat nichts Schlimmes getan, er hat den Arm um ein Mädchen gelegt, dass sich an ihn gelehnt hat. Warum die beiden am Folgetag zusammensaßen, ob er sie wirklich mochte oder nur dachte, dass sie vielleicht einsam und unsicher ist, weil das ihr erstes Feriencamp ist oder so, kann auch wieder keiner sagen!

Solange er keine Grenzen überschreitet, kann man ihm mMn nichts vorwerfen!

Bei ihr wäre die Frage, ob sie sich des Alters- und Rollenunterschieds (Betreuer - Teilnehmerin) bewusst ist oder nicht. Manchmal ist einem das in dem Alter noch nicht so ganz klar. Man war ja auch noch nie älter und kann nicht abschätzen, wie man mit 18 auf 13jährige schauen würde, zumal man sich oft gerade mit 13 schon besonders erwachsen vorkommt!

13 ist tabu und als Aufsichtsperson/Betreuer sowieso.