Grundsätzlich machst du alles richtig, denn im öffentlichen Dienst musst du bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden und im Allgemeinen erfüllt der ÖD auch seine Verpflichtungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Den GdB musst du aber nicht angeben und auch die Förderung, die Arbeitgeber erhalten können, sind für Arbeitgeber in der Regel nicht maßgeblich. Denn um als Arbeitgeber in den Genuss hoher Förderungen zu kommen, muss schon eine drastische Einschränkung gegeben sein, die zu einer dauerhaften gravierenden Leistungsminderung führt.
Ein GdB von 70 Prozent bei einer schweren Gehbehinderung ist aber eine ganz andere Geschichte als beispielsweise bei starker Schwerhörigkeit, bei Epilepsie, bei geistiger Behinderung oder bei spastischen Einschränkungen.
Teilweise gibt es solche Zuschüsse bei notwendigen Umbaumaßnahmen in einer Firma; Dauerförderung ist deutlich schwerer zu bekommen, vor allem, wenn sich da kein Integrationsfachdienst dahinterklemmt.
Die Rechnung ist ganz einfach. Eine Behinderung, die zu einer starken Leistungseinschränkung führt, müsste eigentlich zu 100 Prozent der Lohnkosten gefördert werden, denn für den Arbeitgeber bleiben neben den Lohnkosten auch noch die Kosten des Arbeitsplatzes und die gesamte peripheren Beschäftigungskosten hängen.
Meine erfahrung mit schwerbehinderten Miotarbeitern gehen allerdings meist in die Richtung, dass oftmals sehr motivierte Menschen dahinter stecken, die außer ihren 5 Tagen Zusatzurlaub kaum einen Mehraufwand verursachen, den sie mitunter durch geringere Krankheitszeiten mehr als wettmachen.
Letztlich kommt es auch immer auf die Branche und auf die Art der Beschäftigung und der Leistungsanforderungen an.