Unsere Demokratie geht halt sehr weit. Jedoch kann man die Weimarer Republik nicht mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichen. Zudem lief damals nicht alles demokratisch ab.

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Islamfeindliche Straftaten sind Realität, auch wenn sie etwas übertrieben dargestellt werden. Zudem ist der Niqab nicht obligatorisch. Wieso entscheidest du dich nicht für Abaya und Hijab?

Dennoch alles Gute.

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Das Bilderverbot ist nicht unumstritten. Es gibt Gelehrte, die sagen, dass man keine Bilder von beseelten Wesen aufhängen sollte. Natur oder Gebäude gehen demnach. Du kannst auch Koranverse zeigen, aber nicht auf der Toilette.

Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz

Skulpturen sind haram:

Die Herstellung und der Besitz von Statuen sind haram. Den Beweis hierfür liefern die beiden folgenden Hadithe:
"Zu den Leuten, die am Jüngsten Tag am heftigsten bestraft werden, gehören jene, die Statuen herstellen."
Der Engel Gabriel (a.s.) sagte zum Gesandten (s.a.w.s.):
"Wahrlich, wir (die Engel) treten nicht in Häuser ein, in denen sich ein Hund oder eine Abbildung (80) befindet."
(80) Hiermit sind keine Bilder sondern Statuen gemeint.
Statuen wurden hauptsächlich deshalb verboten, um den monotheistischen Glauben zu erhalten und die Erinnerung an die Zeit der Götzenanbetung auszulöschen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 45

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Schon Mohammed war wohl kritikunfähig:

Narrated Abdullah Ibn Abbas:
A blind man had a slave-mother who used to abuse the Prophet (ﷺ) and disparage him. He forbade her but she did not stop. He rebuked her but she did not give up her habit. One night she began to slander the Prophet (ﷺ) and abuse him. So he took a dagger, placed it on her belly, pressed it, and killed her. A child who came between her legs was smeared with the blood that was there. When the morning came, the Prophet (ﷺ) was informed about it.
He assembled the people and said: I adjure by Allah the man who has done this action and I adjure him by my right to him that he should stand up. Jumping over the necks of the people and trembling the man stood up.
He sat before the Prophet (ﷺ) and said: Messenger of Allah! I am her master; she used to abuse you and disparage you. I forbade her, but she did not stop, and I rebuked her, but she did not abandon her habit. I have two sons like pearls from her, and she was my companion. Last night she began to abuse and disparage you. So I took a dagger, put it on her belly and pressed it till I killed her.
Thereupon the Prophet (ﷺ) said: Oh be witness, no retaliation is payable for her blood.

Quelle: https://sunnah.com/abudawud:4361

Wobei ich kein Fan der BPE bin.

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Na ja, die sind zumindest sehr islamkritisch und Stürzenberger und Umfeld wurden zumindest bis 2022 vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet wegen verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit.

Gemeinhin wird die BPE als rechtspopulistisch bezeichnet, weniger als rechtsextrem. Denn sie strebt keinen ethnisch homogenen Staat an.

Stürzenberger bekam damals vor Gericht Recht, als man ihn als Neonazi bezeichnet hatte. Sein 2022 verstorbener Duzfreund Michael Mannheimer nicht, der sich dann auch mehr und mehr radikalisierte, den Holocaust leugnete und antisemitische Verschwörungstheorien kolportierte.

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Schau:

Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138

Gott wird dich nicht bestrafen.

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Ja, die Nationalisten profitierten enorm hierdurch sowie von den sechs Millionen Arbeitslosen:

Umso mehr Raum bot diese Erzählung nach 1945 für exkulpierende Argumente. Schon in den 1930er Jahren hatten viele Deutsche die große Zustimmung zum Nationalsozialismus mit Versailles erklärt. Nun begründeten ehemalige Anhänger des Regimes, warum sie in die NSDAP eingetreten waren: nicht aus ideologischer Überzeugung und antisemitischem Eifer, sondern weil man es den Nationalsozialisten zutraute, den ungeliebten Versailler Vertrag zu überwinden.

Quelle: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/288790/verhasster-vertrag/

Hitler konnte viele Nichtwähler mobilisieren, später auch mehr und mehr Arbeiter:

Von den 17 Millionen NS-Wählern kamen ungefähr 7,4 Millionen von den bürgerlich-protestantischen, 2,5 Millionen von den sozialistischen Parteien und 6 Millionen von den Nichtwählern. Überdurchschnittlich waren protestantische Milieus und Beamte vertreten. Dagegen widerstanden das katholische Milieu, das der Zentrumspartei/BVP treu blieb, und das der sozialistischen Arbeiterschaft den Nazis. Dennoch haben 40 Prozent der deutschen Arbeiter die Nazis gewählt, die in Kleinbetrieben und auf dem Land arbeiteten.[5] Ab den Reichstagswahlen Juli 1932 gaben mehr Arbeiter der NSDAP ihre Stimme als jeweils der KPD und SPD.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hitlers_W%C3%A4hler#Ergebnisse

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Das Bilderverbot ist ohnehin nicht unumstritten. Pflanzen oder Gebäude darf man definitiv zeichnen, aber beseelte Wesen?:

Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz

Skulpturen sind haram:

Die Herstellung und der Besitz von Statuen sind haram. Den Beweis hierfür liefern die beiden folgenden Hadithe:
"Zu den Leuten, die am Jüngsten Tag am heftigsten bestraft werden, gehören jene, die Statuen herstellen."
Der Engel Gabriel (a.s.) sagte zum Gesandten (s.a.w.s.):
"Wahrlich, wir (die Engel) treten nicht in Häuser ein, in denen sich ein Hund oder eine Abbildung (80) befindet."
(80) Hiermit sind keine Bilder sondern Statuen gemeint.
Statuen wurden hauptsächlich deshalb verboten, um den monotheistischen Glauben zu erhalten und die Erinnerung an die Zeit der Götzenanbetung auszulöschen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 45

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Laut PI-News schwebt er nicht in Lebensgefahr.

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