das bedeutet, dass die hessischen Behörden für ihre Amtshandlungen Gebühren/Auslagen erheben, die nach dem genannten Gesetz anfallen bzw. anfallen können.

Welche Kosten im Einzelnen anfallen, müsstet Du bei der Behörde nachfragen, da gibt es sicher ein Kostenverzeichnis, das die Kosten eines Widerspruches aufführt.

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Es gilt zwei Arten der Berechtigung zum Schmerzensgeld zu unterscheiden:

a) Schmerzensgeld das dem Getöteten zusteht. Dieser Schmerzensgeldanspruch geht dann auf seine Erben über, diese müssen ihn für den Getöteten geltend machen.

b) Schmerzensgeld, das den Hinterbliebenen zusteht, die ein besonderes Näheverhältnis zum Getöteten hatten, das sind der/die Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern oder Kinder des Getöteten.

es ist laut Gesetz eine angemessene Entschädigung (im jeweiligen Einzelfall) zu beziffern, eine Pauschale gibt es nicht.

Ob eine Klage eingereicht wird, sollte nicht vom Vermögensstatus des Täters abhängig gemacht werden. Gepfändet werden können auch sonstige Geldansprüche, zB. hinsichtlich Lebensversicherungen, Rentenansprüche, Erbansprüche, da gibt es keine Pfändungsgrenzen, wenn das Gericht feststellt, dass der Anspruch infolge einer vorsätzlich unerlaubten Handlung besteht.

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Eine Stafanzeige kann nie zurückgenommen werden, denn sie ist nichts anderes als die Mitteilung eines Sachverhaltes (ob der dann stimmt oder nicht, spielt keine Rolle).

zurückgenommen werden kann allenfalls ein Strafantrag. Es gibt bestimmte Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden.

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Grundsätzlich kannst Du unterschreiben wie Du willst. Die Unterschrift auf einem Personalausweis beispielsweise dient auch der Identitätsfeststellung bzw. Überprüfung, z.B. bei der Beglaubigung Deiner Unterschrift durch einen Notar. Es liegt daher durchaus in Deinem Interesse, dass die Unterschrift auf Deinem Perso aktuell und korrekt ist.

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Das türkische Ministerium für Maritimes, Verkehr und Kommunikation hat im Oktober 2015 per Kommunikationsgesetz angeordnet, dass ein aus dem Ausland mitgebrachtes Mobiltelefon mit einer türkischen SIM-Karte (prepaid Karte) 30 Tage genutzt werden darf, bevor es gesperrt wird. Seit Januar 2021 dürfen ausländische Besucher in der Türkei ihre eigenen Mobilgeräte 120 Tage lang statt 30 Tage lang nutzen, ohne sie registrieren zu müssen. Nach Ablauf dieser Frist, wird dein Mobilgerät per IMEI Sperrung deaktiviert und du kannst weder telefonieren, noch SMS schreiben oder online gehen.

Der Hintergrund ist, dass die Türkei dem Import von günstigeren Endgeräten etwa entgegensetzen möchte . Du bist also gesetzlich verpflichtet, dein Mobilgerät gegen Gebühr zu registrieren, wenn du es nach Ablauf der 120 Tage weiterhin benutzen möchtest. Reist du aus und wieder ein, wird der Tageszähler übrigens NICHT wieder auf 0 gesetzt. Ich habe es ausprobiert ?

(lt.nomadic-vic.com)

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ich plädiere dafür, "lebenslänglich" bei Mord abzuschaffen.

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Anscheinend habt Ihr einen Prozess verloren. Wenn das Gericht eine Gutachterin mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt hat und die Gutachterin weiters zum Termin geladen wurde, um das Gutachten zu erläutern, dann hat das Gericht die Gutachterin inzwischen auch entschädigt und macht die Kosten dann bei euch geltend, wenn ihr den Prozess verloren habt. Das Gericht behält von den Kosten des Gutachtens nichts ein.

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Wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet hat, dann ist der Ladung Folge zu leisten, ansonsten kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. steht so in der ZPO. Gerade in Zivilprozessen kann es wichtig sein, dass sich das Gericht einen persönlichen eindruck vom Kläger oder Beklagten machen kann.

Der Arbeitgeber hat Dich dann freizustellen. Die Dir entstandenen Kosten muss Dein Anwalt im Wege der Kostenfestsetzung beantragen, falls Du gewinnst. Wenn Du den Prozess verlierst, bekommst Du nichts.

Dein Arbeitgeber selber kann kein Kosten geltend machen.

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Zwischen Dir und dem Vormieter bestehen keinerlei vertragliche Beziehungen. Dein Ansprechpartner ist ausschließlich der Vermieter. Für die Beseitigung des Fehlers ist der Vermieter zuständig. Sollte es sich um einen verdeckten Mangel handeln, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Vormieter nach Beseitigung des Schadens in Regress zu nehmen.

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Künstler zu sein, zählt zu den freischaffenden Berufen und man unterliegt als Künstler nicht der Gewerbeordnung. Allerdings ist eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich und dort wird unterschieden, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, gegebenenfalls fragen die noch nach.

Ein Kunstwerk herzustellen und zu verkaufen hat nichts mit einem Minijob zu tun. Du musst natürlich den Kaufpreis als Einkommen angeben. Ich gehe davon aus, dass Du das tust.

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Soweit es sich um strafrechtlich relevante Verstöße handelt ist meines Wissens die Immunität seit 1973 bereits allgemein aufgehoben. Soweit es sich um Durchsuchungen etc handelt, muss die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf dem Dienstwege, also letztendlich über das jeweilige Justizministerium an das den Bundestag stellen, der darüber abstimmt.

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Das Sozialgericht Karlsruhe hat eine Entscheidung erlassen, nachdem im Falle der Prüfung der Bedürftigkeit auch das Einkommen eines (nicht getrennt lebenden) Ehegatten (hier der Schwiegersohn) in die Berechnung einzubeziehen ist, da in solchen (Not-)Fällen die Leistungsfähigkeit der Einsatzgemeinschaft Vorrang vor anderen Hilfsmöglichkeiten hat.

Es ist allerdings eine Entscheidung aus dem Jahre 2007.

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Hallo, schau Dir doch mal diesen link an:

20210623_Publikation_Telefonzentralen_Jaq-TH.pdf (mfk.ch)

auf den Seiten 18 und 19 findest Du dort, wie die Erfassung der Nah- und Ferngespräche und die Abrechnung funktionierte; ich fand das sehr interessant

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ich weiss nicht in welchem Bundesland Du zur Schule gehst, aber in Bayern gilt beispielsweise § 57 der Gymnasialen Schuldordnung:

"..(1) 1Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. 2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.

(2) In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.

(3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 0 Punkten zu bewerten und die Gesamtqualifikation entsprechend zu berichtigen. 2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. 3Ein unrichtiges Abiturzeugnis ist einzuziehen..."

petzen alleine reicht aber nicht, es muss Dir hieb- und stichfest nachgewiesen werden:

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Es ist immer noch IHRE ureigenste Entscheidung, ob sie dich blockiert oder nicht;

Woher nimmst du das Recht, ihr diese Entscheidung aufzwingen zu wollen?

Wenn sie nicht antworten will macht sie es auch nicht;

lass sie einfach in Ruhe; das ist besser auch für dich;

Du kannst weder eine Antwort noch erst recht nicht eine Beziehung erzwingen;

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Wenn Du so einen Müll brauchst, um eine erotische Stimmung zu erzeugen, dann ist Dir nicht zu helfen; ich jedenfalls halte Dich für einen armen Wicht

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Wenn die Sache eindeutig ist und Du mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße einverstanden bist, dann kreuze es an und gestehe es; über die Höhe der Geldbuße wirst Du hier keine ausreichende Antwort bekommen,die Höhe ist immer individuell;

wenn Du das Schreiben ignorierst, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragt;

kommt es zu einer Verurteilung mit einem geringen Tagessatz, bist Du zwar vorbestraft, aber eine Eintragung im Führungszeugnis gibt es erst ab 90 Tagessätzen;

überleg Dir, was besser ist;

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Danke für die Beantwortung der Nachfrage; ich kann Dir nur die Regelungen darstellen die in Bayrischen Schulen gelten, aber da hat "Einfachsoos" schon eine umfassende Antwort gegeben;

nachdem Schulrecht Landesrecht ist, müsstest Du mal nachschauen ob in dem entsprechenden Erziehungs- und Unterrichtsgesetz in NS eine gleiche oder ähnliche Regelung steht;

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Der Normalfall ist, dass der Notar bei Vorliegen aller zur Eigentumsumschreibung nötigen Unterlagen dem Käufer mitteilt, dass die kaufsumme fällig ist und eine Zahlungsfrist setzt (regelmäßig 14 Tage);

ist die Frist verstrichen, kann der Verkäufer zurücktreten; einer besonders gesetzten nachfrist bedarf es nicht, wenn der Zahlungstermin zeitlich bestimmt ist (zB zahlen sie bis zum..... oder innerhalb soundsoviel Tagen);

wenn keine Verzugsregelung im Notarvertrag steht, gilt die gesetzliche Regelung nach § 323 BGB

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