Guten Tag!
Wie beantragt man eine Erschließung ihres Grundstücks oder läuft das schon unter der normalen Baugenehmigung?
Die Erschließung des Grundstücks ist die Voraussetzung für die Baugenehmigung. Ohne eine Erschließung, kann keine Baugenehmigung erteilt werden. Bei der Erschließung unterscheidet man zwischen der öffentlichen und privaten Erschließung. Private Erschließung ist die zwischen Grundstücksgrenze und dem Gebäude des Bauherrn. Um diese Erschließung muss man sich selber kümmern, sprich sich bei der kommunalen Versorgungsnetzwerken selber informieren und organisieren. Dazu gehört nämlich die technische Erschließung an Versorgungsnetzen. Die öffentliche Erschließung hingegen geht bis zur Grundstücksgrenze und dient dem Zweck, dass das Grundstück nutzbar gemacht wird (also mit Gas, Wasser, Strom etc.). Diese Erschließung beantragt man bei der Gemeinde beziehungsweise Kommune, in der sich das Gewerbe befindet. Die Gemeinde kümmert sich dann um darum.
Was sollte sie noch beachten, bereithalten oder was braucht sie noch, damit sie mir ihrem Vorhaben beginnen kann?
Sobald die Erschließung gesichert ist, kann die Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Hierzu würde ich mich mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nach der Erschließung in Verbindung setzen und nachfragen, was an Unterlagen gebraucht wird. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB beziehungsweise § 35 BauGB. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, ob das Vorhaben zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard