Hallo,
eine Bekannte von mir hat einen autistischen 4 Jährigen Sohn. Dieser ist gegen 08:00 Uhr morgens aus der Wohnung herausgelaufen. Die Tür war zwar verschlossen, jedoch griff sich dieser die Wohnungsschlüssel, welche auf dem Tisch lagen, und schloss diese auf. Anschließend verlies er die Wohnung und lief durch die Stadt. Meine Bekannte hat derweil noch geschlafen. Als sie kurz darauf aufwachte und feststellte, dass er weg ist, suchte sie in der ganzen Stadt nach ihm und kontaktierte die Polizei. Circa eine halbe Stunde später wurde der Kleine unverletzt aufgefunden.
Jetzt erhielt sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des §171 StGB - also Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht.
Vor ein paar Wochen hatte sie den Kleinen der Schwiegermutter gegeben, da sie arbeiten musste. Hier ist er ebenfalls aus der Wohnungstür und durch die halbe Stadt gelaufen - die Schwiegermutter war im Badezimmer und die Wohnungstür war unverschlossen. Die Schwiegermutter erhielt jedoch keine Anzeige.
Hier die Frage: Wieso erhielt meine Bekannte eine Anzeige, deren Schwiegermutter aber nicht?