Das ist schwer zu beurteilen. Entgegen anderer Aussagen die behaupten in deiner Wohnung kannst du machen was du willst, wird so ein Fall wohl eher eine konkrete Einzelfallprüfung verlangen.

.

Zum Sachverhalt des § 5 Abs 1. KCanG:

(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten

.

Der Begriff "unmittelbare Umgebung" ist im Gesetz nicht exakt definiert, lässt aber auf einen Bereich schließen, in dem eine direkte Beeinträchtigung oder Gefährdung von Minderjährigen durch den Cannabiskonsum möglich ist. Eine enge Auslegung könnte bedeuten, dass Bereiche, in denen Minderjährige direkten Zugang oder direkten Kontakt zum Cannabisrauch haben könnten, als unmittelbare Umgebung gelten. Da das Kind aber auch vermutlich um diese Zeit bereits im Bett liegt und somit nicht unmittelbar dem Rauch ausgesetzt ist, könnte auch gegenteilig argumentiert werden, dass keine direkte Gefährdung vorliegt.

Ergo, wenn der Rauch tatsächlich in das Zimmer des Kindes gelangt, könnte dies als indirekte Beeinträchtigung betrachtet werden. Die unmittelbare Nähe könnte hier interpretiert werden, da der Rauch eine potenzielle Gefährdung darstellen könnte, auch wenn das Kind schläft.

Sollte es zu einer Beschwerde kommen und die Situation als Verstoß gegen das Gesetz ausgelegt werden, könnten Bußgelder oder Verwarnungen ausgesprochen werden. Da es sich um eine neue Gesetzgebung handelt, könnten Gerichtsentscheidungen und behördliche Auslegungen in den kommenden Monaten und Jahren dazu beitragen, diese und ähnliche Situationen klarer zu definieren.

Abschließend, § 36 Abs. 1

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...

Nr. 4: entgegen § 5 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 Cannabis konsumiert,...

Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 6, (Nr.4)... ... mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro ... ... geahndet werden.

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(Geld auf die Hand)

ist was? Richtig, Schwarzarbeit.

Und er wird sicherlich nicht "nach Feierabend ohne Rechnung" in eine Annonce schreiben. Denn das Angebot von ihm wäre bereits dann ordnungswidrig (§ 5a SchwarzArbG) Übrigens ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 7 bereits die Frage deinerseits danach eine Ordnungswidrigkeit.......

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Sprich mit deinen Eltern darüber. Wenn das Haupttor auf ein fremdes Grundstück zeigen sollte, gibt es sicherlich Grundbucheintragungen zu möglichen Betretungsrechten. Wenn euch das nicht bekannt ist, schaut im Grundbuchamt nach.

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Es gibt Fallstricke, auch anderer Art, deshalb ist die Antwort zwar "ja", aber mit Einschränkungen und rechtlichen Bedingungen.

1) Urheberrecht Ein von dir erstelltes KI-Bild kennt kein Urheberrecht. Sollte es sich jedoch an bekannte Marken oder an Bilder/Texte zu sehr anlehnen kann das zu einem deutlichen Problem werden. Du, und nur du allein musst sicherstellen, dass du mit deinem Bild keinen rechtlichen Verstoß begehst. Es ist also eine Einzelfallprüfung und der Haken liegt bei dir. Allerdings, zwischenzeitlich gibt es bereits Urteile, die den Rahmen doch recht weit auslegen.

2) KI-Rechteinhaber, AGB: In der Regel benötigst du einen Premiumaccount beim Anbieter, damit du die Ergebnisse gewerblich weiterbenutzen kannst. Für dich selbst ist das problemlos, aber bei den Free-Accounts wird dem Handel somit ein Riegel vorgeschoben. Du könntest zivilrechtlich angegangen werden, wenn das bekannt wird. (mache selbst mit Leonardo u.a. Bilder)

3) Einkommen. Du handelst mit dem Wort "verkaufen" in Gewinnerzielungsabsicht. Damit musst du ein Gewerbe anmelden. KI-Ergebnisse fallen nicht unter künstlerische Tätigkeiten, da eine KI keine Kunst erstellen kann (obwohl es sich auch für mich nicht so anfühlt, aber reines Recht ist eben Recht)

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Du musst den Brief auch überhaupt nicht beachten. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Verfahren gegen dich nicht weiter geführt wird. Dieser Anhörungsbogen beinhaltet die rechtlich vorgeschriebene Möglichkeit deinerseits dich zur Sache zu äußern oder nicht. Du musst nichts sagen, das ist dein gutes Recht, auch das Kästchen "Anwalt" bedeutet nicht, dass du jetzt zwingend zu einem Anwalt gehen musst.

Der Staatsanwalt beurteilt die Geschichte nach den Akten. Manchmal ist es gut, wenn von seiten des Beschuldigten angegeben wird, dass es ihm leid tut usw. Vor allem bei Ersttätern mit geringem Schaden ist diese Alternative durchaus denkbar.

Sehr oft ist es allerdings auch besser nichts zu sagen oder zu einem Anwalt zugehen, vor allem wenn bereits Vortaten usw. bekannt sind und man mit einer empfindlichen Strafe rechnen müsste.

Die Entscheidung liegt bei dir.

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Man bekommt nicht als 14jähriger wegen eines Ladendiebstahls Jugendarrest, vor allem nicht 2 mal. ... ... .... ....

Daher ist deine Frage nicht korrekt. Ein Forum kann nicht antworten, wenn es den Sachverhalt nicht anständig beurteilen kann. Du solltest also erwähnen, was dir denn nun in welchem Zeitraum vorgeworfen wurde. Nur dann wäre eine Antwort überhaupt möglich.

DENN, auch bei Jugendlichen ist es bei bestimmten Straftaten möglich, dass sie im Führungszeugnis auch noch nach Jahren erscheinen.

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Bei mehr als 20 km/h über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit sieht das etwas anders aus. Hier droht oftmals ein Aufbauseminar und die Probezeit wird um zwei weitere Jahre fortgesetzt. Daneben haben Sie die im Bußgeldkatalog vorgeschriebenen Sanktionen zu erwarten, wie Punkte in Flensburg, Bußgelder oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

https://www.bussgeldkatalog.org/geblitzt-in-der-probezeit/

Wie andere Antworten bereits sagen, es dürfte kein Problem sein, dich zu ermitteln.

Dein Ansatz ist falsch. Du versuchst dich vor den Konsequenzen zu drücken statt dich ihnen zu stellen.

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Ich denke, du fragst jetzt nicht konkret nach den bisherigen Antworten - die durchaus korrekt sind. Du fragst eher nach einem Vertragswiderruf, oder?

Hier ein Artikel dazu:

Ein unterschriebener Mietvertrag ist für Mieter und Vermieter bindend. Nur in bestimmten Fällen lässt sich ein Mietvertrag widerrufen.

https://www.advocado.de/ratgeber/mietrecht/mietvertrag/vom-mietvertrag-zuruecktreten-rechte-und-chancen-als-mieter.html

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Anbei ein zwar 8 Jahre alter aber nichtsdestotrotz noch gültiger Artikel, wer warum die AfD wählt.

Das Schlimme hierbei ist eigentlich nicht der Wähler, sondern die Tatsache, dass man in den beiden, danach folgenden Regierungen der "Volksparteien" nicht weiter gedacht hat als bis zu den nächsten Wahlen. Die drängenden Probleme wurden zugunsten der Parteipolitik verdrängt oder ggfls. nur halbseiden angegangen. Und, oh Wunder, die Probleme haben sich nicht selbst beseitigt sondern wurden immer drängender.

Die Frage würde ich daher ausweiten in "Was wollen AfD + BSW Wähler? Ansonsten wäre sie meiner Meinung nach zu einseitig und das Problem was der Wähler eigentlich will, würde nicht ausreichend beschrieben werden. Denn auch dort und bei den 14% sonstige Parteien, gilt das Gleiche.

Die Antwort ist nämlich recht einfach, er möchte gegenüber diesem System Unzufriedenheit, Misstrauen, fehlende Transpartenz (und vieles mehr) ausdrücken.

https://www.bpb.de/themen/parteien/rechtspopulismus/248916/wer-waehlt-warum-die-afd/

Und erneut wird nur gejammert und bereits jetzt ist der fehlende politische Willen für echte Veränderungen nicht zu erkennen.

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Du vergisst zu erwähnen, weshalb. Dass es dir ungerecht erscheint ist unerheblich.

Auszüge:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arztbesuch-oder-impfung-waehrend-der-arbeitszeit_76_538258.html

Akut:

Grundsätzlich gilt für Arztbesuche während der Arbeitszeit, dass Arbeitnehmende Lohn für die ausgefallenen Arbeitszeit unproblematisch beanspruchen können, wenn der Arztbesuch wirklich notwendig war. Im Fall, dass ein Arbeitnehmender sich krank fühlt oder verletzt und daher sofort zum Arzt muss, ist das nach allgemeiner Auffassung ein notwendiger Anlass

nicht akut

Wenn der Arbeitnehmende nicht akut erkrankt ist, sind Arztbesuche grundsätzlich private Angelegenheiten. Daher sind Arzttermine zur Gesundheitsvorsorge, die keine sofortige Behandlung erfordern, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Dazu gehören Routine-Checks, Vorsorgetermine oder Nachbehandlungen. In solchen Fällen sind Arbeitnehmende grundsätzlich verpflichtet, den Arbeitsausfall für den Arbeitgeber möglichst gering zu halten. Zumutbar ist daher, dass sie bei medizinisch nicht notwendigen Terminen notfalls auch länger auf einen freien Termin warten, Urlaub nehmen oder die Möglichkeiten flexibler Zeiteinteilung wahrnehmen

Flexibilität:

Wenn es dem Arbeitnehmenden tatsächlich nicht möglich ist, den Termin außerhalb der Arbeitszeit zu nehmen, kann er gemäß § 616 BGB einen Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber ihn freistellt. Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Arbeitszeit dann vergüten. Wenn es zum Streit über die Lohnfortzahlung oder das Arbeitszeitkonto kommt, müssen Gerichte im Einzelfall klären, ob der Arbeitnehmende die Arbeitszeit unverschuldet versäumt hat.

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Warum kann dann nicht weiter ermittelt werden?

Das ist niemals allgemein gültig, daher ist deine Frage so nicht richtig.

Ein Strafverfahren ist immer eine Einzelfallentscheidung der Justiz. Und es kommt daher immer auf den einzelnen Sachverhalt an. Tatsächlich ist es schwierig ohne zusätzliche Beweismittel die Unschuldsvermutung des dann Beschuldigten zu widerlegen, aber eben nicht unmöglich sondern sogar relativ oft möglich.

Die Aussage des Geschädigten ist durchaus ein Beweismittel, das vom Gericht zu würdigen ist. Das wird in den anderen Aussagen zu dieser Frage leider vollständig vergessen. Der Beschuldigte darf lügen. Sollten weitere Indizien etc. hinzukommen kann es durchaus trotzdem zu einer Verurteilung kommen.

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Zum x-ten mal in diesem Forum:

Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit können wohin abgeschoben werden? Richtig, an den Königsee oder nach Sylt, Ironie Ende.

Mehr muss man dazu nicht sagen

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Ich versteh dich nicht. Glaubst du denn, dass Strafgerichte ein Kindergarten sind, nur weil man dir noch eine Chance geben wollte? Ist das Schwäche für dich?

Den Auflagen nicht nachzukommen weil man keine Lust hat? Dann kennst du ja die Konsequenzen. Du wurdest ja sogar nochmal auf die Folgen hingewiesen und es war dir wohl wieder egal.

Dann lebe mit dem, was geschehen wird.

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Du benötigst bereits vor Beginn der Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis. Beim Antrag wird auch die Mitteilung ans Finanzamt ausgefüllt. Es ist egal ob du damit Gewinn erzielst, wichtig ist die Gewinnerzielungsabsicht. Warum sollte man das sonst auch machen.

Und was ist für dich ein Steuerfreibetrag? Umsatzsteuer? Gewerbesteuer? Einkommenssteuer?

Selbst bei einem angemeldeten "Kleinunternehmer" gibt es unterschiedliche Freibeträge.

Drei Artikel dazu:

https://www.mooncard.co/de/anwendungsbeispiele/buchhaltung/kleinunternehmer/kleingewerbe-steuern

Darum fällt ein Kleingewerbe auch unter die Einkommensteuer. Wer den Grundfreibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022) überschreitet, muss Einkommensteuer zahlen

https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/kleinunternehmer

Gewerbliche Kleinunternehmer zahlen in der Regel keine Gewerbesteuer. Sie sind zwar gewerbesteuerpflichtig, für Einzelunternehmer gilt jedoch der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 €

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/kleinunternehmerregelung/

Freiberufler, Unternehmer oder Selbstständige dürfen die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn sie im vorigen Kalenderjahr maximal 22.000 € Umsatz erwirtschaftet haben und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird.

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Wieso gehst du davon aus, dass dein Freund dir auch belastendes Material zeigt? Durch Löschen ganzer Passagen kann etwas völlig anderes herauskommen als der ursprüngliche Chat. Und hast du dir schon mal eine zweite Meinung dazu eingeholt, nämlich von ihr?

Ob und was konkret vorliegt kann dir hier niemand sagen. Dazu müsste man die Beweismittel kennen, die für eine Anzeige vorgelegt wurden.

Alles andere ist reine Spekulation.

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Mit Taschen Messer in Verbotszone erwischt. Was passiert?

Also vor kurzem war ich auf mein Weg zur Arbeit. Ich arbeite manche Wochenenden in ein Disko und dieser Disko ist in eine Verbotszone. Ich hatte mein 2-Hand Mini Messer in meine Tasche die versiegelt war, und in meine Tasche war sie in eine zweite Tasche die auch versiegelt war. Also ich hatte kein schnellen Zugriff dazu. Und laut Gesetz “Ist Transport einer Taschenmesser auch in einer waffen verbots Zone erlaubt”.

Aber das wusste ich ja nicht das es so eine Zone ist. Aber die hatten ein Checkpoint Kontrolle gemacht, also jeder wurde untersucht. Der Polizist hat gefragt haben sie was dabei und ich habe gesagt Ja ist in meine Tasche.

Der Polizist hat sein ganze Daumen stärke benutzt um es mit eine Hand zu öffnen und zu sagen “Das ist ein Ein-Hand”. Ich denke er war neu und wollte nur ein dicken machen um Punkte zu sammeln, weil seine Kollegen mussten ihn alles erklären.

Langer Rede kurzer Sinn, der hat was von Anwalt gesagt. Am Ende die Kollegin die meine Details genommen hat, hat auch gezweifelt dass es ein Ein-Hand Messer ist. Die haben es von mir weggenommen und ich war auf mein Weg.

Also ich war auf dem Weg zu Arbeit, ich brauche es um Früchte zu schneiden weil ich den Laden von 22-5 Uhr morgen nicht verlassen darf (ist eine 6cm Klinge). Es war in meine Tasche versiegelt, ich war sehr kooperativ und ich habe nie in mein Leben ein Verbrechen begangen.

Was passiert jetzt? Also was ist meine potenzielle Strafe?

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Zur Messerverbotszone (OWI)

Messerverbotszonen sind durch Verfügungen der jeweils örtlich zuständigen Behörde ergangen. Daher ist es nicht möglich konkrete OWI-Sachverhalte zu benennen, da jede behördliche Anordnung entsprechend anders sein kann.

Am Beispiel Mannheim:

Welche Strafen drohen, wenn man mit einer Waffe oder einem Messer angetroffen wird? Wer trotz Verbots eine Waffe oder ein Messer führt, muss mit der Einziehung des Gegenstands sowie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.

https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eigenbetriebe/sicherheit-und-ordnung/waffen-und-messerverbotszone

Also, google deine Stadt und schau nach

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zum Thema Einhandmesser:

Wurdest du strafrechtlich belehrt? Was wird dir vorgeworfen, Aussageverweigerungsrecht und Möglichkeit des Rechtsanwalts und hast das ggfls. in schriftlicher Form vorgelegt bekommen? Nur dann kannst du mit Sicherheit sagen, dass ein Strafverfahren überhaupt eröffnet wurde. Auf die mündlichen Auseinandersetzungen auf einem belebten Bahnhofvorplatz, die man sowieso nicht konkret wiedergeben kann, würde ich mich jetzt nicht verlassen.

Den Einzelfall kann niemand hier abschließend beurteilen. Wenn es sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz handeln sollte, wie ich deinen Ausführungen entnehme, wirst du entsprechend Bescheid oder eine Vorladung bzw. die rechtliche Belehrung schriftlich durch die Polizei bekommen.

Ggfls kannst du deine Frage mit einem Link des Messers dazu ergänzen. Es gibt genug Waffenspezialisten hier, die dann konkrete Antworten zum möglichen Strafrechtsfall geben können.

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Du kannst nicht versuchen dem "Vermieter" die Schuld zuzuschieben.

Dein "Freund" wohnt dort mietfrei, Zahlungen kann er nicht nachweisen, er ist dort nicht gemeldet, was überwiegend sein Problem ist. Damit kann er nicht einmal vernünftig arbeiten. Von was lebt er denn, ist er wenigstens irgendwo melderechtlich erfasst und erhält seine Post? ... ... ... Letztlich ist er auf "Goodwill" des Vermieters angewiesen. Und wenn dieser keinen "Besuch" in der Form eines möglicherweise auch längeren Aufenthalts wünscht, wird es schwierig.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Polizei dich und vielleicht auch ihn auffordert die Wohnung zu verlassen, es ist sogar möglich, dass ein Betretungsverbot/Hausverbot des Vermieters gegen dich erlassen wird, zumindest wird es rechtlich schwierig.

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Also manche Antworten....

Ich sehe hier mindestens 2 Aussagen darüber, die dir sagen, dass es in absehbarer Zeit niemand mehr juckt. Wenn du dem nachkommen würdest und man dich eben aus irgend einem Grund doch prüft oder erkennt, dann kommt die nächste Strafanzeige auf dich zu.

Natürlich kann die Firma Edeka nach geraumer Zeit das Hausverbot aufheben. Dazu sollte meiner Meinung nach allerdings mindestens 1 Jahr ins Land ziehen. Du schreibst die Hauptgeschäftsstelle an, schilderst den Sachverhalt, den du als Jugendlicher tief bereust, entschuldigst dich und bittest höflich darum, das Hausverbot wieder aufzuheben, da du dort gern wieder einkaufen würdest. Dann musst du noch bis zur Rückantwort -hoffentlich positiv- warten. Letztlich will die Firma Umsatz und den "neuen" Kunden.

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Du bist doch Mitglied im Mieterverein. Also soll von dort aus entsprechend Verzug festgestellt und die notwendigen Maßnahmen werden.

Bitte leite nicht ohne rechtliche Beratung den Rat von Gerhard ein. Taten wie "Ersatzvornahme", "Mietkürzungen" usw. können Folgen haben, die du nicht kennst. Das soll der Verein für dich machen bzw. durchführen.

Nichtsdestotrotz, dein Versuch das mit einer freiwilligen zusätzlichen Zahlung zu machen ist ... .... ..... untauglich.

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