Nach deutschem Recht ist für die Scheidung ein Verschulden nicht notwendig und irgendwelche Fehlverhalten haben keinen Einfluss auf den zu leistenden Unterhalt. Auf Antrag wird nach einem Jahr Trennungszeit geschieden. Der Unterhalt für die Ehepartner ist abhängig vom Einkommen der beiden Partner, und der Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften geschieht im Scheidungsverfahren automatisch.
Das von Dir angesprochene Verhalten der Ehefrau kann eine Rolle spielen, wenn über das Sorgerecht der Kinder vom Gericht entschieden wird. Die Gerichte neigen dazu, nur bei grobem Fehlverhalten der Mutter das Sorgerecht vorzuenthalten. Das Kindeswohl müsste massiv gefährdet sein. Wenn die Mutter das Kind überwiegend durch die Oma betreuen lässt, sehe ich darin kein ausreichendes Fehlverhalten.
Ich verstehe die Väter nicht, die unbedingt das Sorgerecht ausüben wollen. Die Kosten, ein Kind grosszuziehen, sind in jedem Fall höher, als die für die Kinder zu leistenden Unterhaltszahlungen. Im Idealfall dient es dem Kindeswohl am meisten, wenn das Kind beide Elternteile regelmäßig sieht und zu Ihnen ein gutes Verhältnis hat.
Zusammengefasst: In Deutschland kannst Du das Fremdgehen Deiner Ehefrau nicht dazu benutzen, um von Unterhaltszahlungen freizukommen.