Die Anschubfinanzierung eines solchen Lagerkomplexes in sich erfolgt häufig über einen Mix aus Eigenkapital und ergänzendem Bankdarlehen aus kalkulatorischen Gründen.

Ansonsten kann ein junger und körperlich gesunder Mensch solche Arbeiten durchaus zumindest ein paar Jahre ganz gut erledigen, ohne sich bei Schichtende tatsächlich mit Schmerzen und übermäßigen Erschöpfungszuständen beschäftigen zu müssen. Jung ist das meistens nur eine gewisse Sache der Gewöhnung.

Ich selbst war auch mal einige Jahre als Kurierfahrer meistens nachts für ein kleineres Kurierunternehmen unterwegs. Wir Fahrer mußten dort aber den gesamten Warenumschlag im Verteilerstützpunkt neben unseren eigentlichen Touren auch noch mit übernehmen.

U30 ging mir das ganze ganz gut von der Hand, und echte Erschöpfung kam da meist erst in den jährlichen Stoßzeiten mit überlangen Schichten > 12 Stunden, oder ab und an auch mal freiwillig geleistete und gut bezahlten Doppelschichten von 14-16 Stunden.

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Je nach Generation haben spätestens ab Ryzen auch AMD-Prozessoren längst schon mehrere Sensoren für Temperaturinterpretationen durch Software.

So lange sich das System noch im BIOS statt im Zustand eines bereits geladenem 2nd. Level Betriebssystem befindet, hat es auch hunderte bis tausende weniger Dienste und Microthreads zu bearbeiten.

Zudem wird im BIOS in der Regel nur ein einziger Kern selbst bei Multicore-Prozessoren genutzt. Von daher bleibt die CPU vor der Ladung des Customer-Betriebssystems in der Regel auch kühler.

Natürlich kann es aber auch mal passieren, dass auch eine Analytic-Software selbst direkt von AMD je nach Version und CPU auch mal einen fehlerhaften Messwert-Interpreter nutzt.

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Je nach Chipset und Board-Layout ist das ganz normal. AMDs B550-Chipset ist halt nur "Mittelklasse" gegenüber X570. Zudem bieten die Ryzens auch nur eine gewisse Anzahl an PCIe - Lanes für eine mögliche Direktverbindung zwischen CPU und einem m.2 SSD-Laufwerk.

Weitere M.2-Slots auf dem Board werden dann normalerweise nur noch indirekt über verfügbare PCIe - Lanes des Chipsets in sich selbst an das Subsystem angebunden.

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In der Variante mit der Ryzen 5-5600G und 16 GB RAM funktionieren darauf grafisch nur sehr anspruchslose und alte Spiele, da das System keine wirklich potente Grafiklösung enthält.

Welche Spiele würdest Du darauf denn bevorzugt bis max. 1080p - Auflösung ( oder weniger ) zumindest in lowest Quality spielen können wollen?

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Nein, diese beiden Systeme sind leider nicht zueinander pinkompatibel.

Auf einem Mainboard mit FCLGA 2011-v3 kannst Du nur Prozessoren mit 5000-er und 6000-er Modellkennung mit diesem Sockeltyp betreiben, wobei Du für 6000-Series ggf. zuvor sogar dort schon ein BIOS- / und Management - Update durchführen müßtest.

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NEIN, ist er nicht. Kaum Eine(r) hat zudem so viel Dreck in einer Amtsträgerschaft am Rock gehabt, wie ER.

Manchmal ist damit Zurückhaltung erst mal besser, als zu impulsiv nur für die Medien rauszuhauen.

Als "leiser" Krisenkanzler muss man Scholzie in Anbetracht DIESER Weltkriese zu unserer direkter Nachbarschaft seine Ruhe echt als Friedensmahnmal anerkennen, obgleich staatsintern da ggf. mal was etwas zu kurz kam.

M.E. war Scholz für DE , Europa und seine Nachbarn genau jetzt genau der richtige Mann am Platz gewesen, denn die Angelegenheit zwischen Russland und der Ukraine ist ja noch längst nicht vom Tisch.

Und etwas mehr Ruhe im nun ebenfalls noch weiter wieder aufflammenden Israel-Palästina-Nachbarnkonflikt fande ich da gerade passend als konzentriertere Stütze für Russland-Ukraine in Suche nach künftigen Lösungen.

Anders als die Ukraine zwischen zwei Blöcken in ihrer neuerlichen Unabhängigkeitserklärung sehe ich Israel momentan einfach nur als undankbaren Machterstreber in seiner Region über seine reine Landesverteidigung hinaus.

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Auf Bild 1 wird es sich vermutlich um einen ganz normalen O-Ring handeln, wobei da vermutlich eher ein Flachdichtring aus Kupfer oder Fasermaterial eingesetzt werden müßte.

In Bild 2 ist links eine Ansaugflanschdichtung, und unten eine Schwimmerkammer-Deckeldichtung von Nöten.

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Wenn dieser Vorfall tatsächlich schon fast einen Monat zurück liegt und Gutachter aus dem Schadenbild zum Opferfahrzeug zu dem Schluss kamen, dass Du den Bums auf jeden Fall hättest bemerken müssen können, so droht Dir nun je nach Schadenshöhe ggf. tatsächlich ein mögliches Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort mit nicht geringem Sachschaden.

Wie soll ich mich jetzt äußern, soll ich etwas dazu schreiben, oder soll ich einen Anwalt fragen und was kommt jetzt auf mich zu? Ich bin einfach fertig mit den Nerven..

Fachanwaltliche Erstberatung empfehle ich Dir hier nun unbedingt, BEVOR Du Dich irgendwie auch immer zum Sachverhalt dem Dir nun vorgeworfenen Geschehnis äußerst.

Neben einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger als A-Verstoß könnte Dir sonst nämlich im Rahmen eines möglichen Strafverfahrens alternativ auch gleich der Entzug Deiner Fahrerlaubnis bei einer Verurteilung wegen einer Straftat im Straßenverkehr drohen.

Daher bitte umgehend bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht nun rechtsverbindlicge Erstberatung einholen, wenn Dir der Erhalt Deiner FE wichtiger als Geld ist.

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Ja, das kann in sehr leisen Fahrumgebungen mit Straßenbereifung und je nach Laufraddrehzahl durchaus von einem leichten Brummen bis zu einem etwas höher frequenten Surren gehen bei simplen Nabendynamos.

Das wäre dann auch ganz normal, da viele "einfache"Nabendynamos teils durchaus ein (paar) dutzend Magnetfeldlinien per Radumdrehung deutlich spürbar durchschneiden.

Aber selbst an einem günstigen Fahrrad sollte das nicht sonderlich stark hörbar sein, wenn die Lagerung des NB in sich nicht defekt ist, und sämtliche Laufradspeichen zudem auch noch korrekt vorgespannt sind.

LG

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Die wichtigste Frage wäre dabei zunächst einmal, in welchem Staat man ihn dann aufgespürt hätte. Denn davon hinge die Folgefrage ab, ob und mit welchen Drittstaaten es dann überhaupt Auslieferungsvereinbarungen gegeben haben könnte.

Grundlegend hätte es allerdings wohl eher darauf hinaus laufen dürfen, ihn irgendwo auf der Welt für alle "Interressenten" vor ein internationales Tribunal zur Aburteilung stellen zu wollen.

Die damaligen "Nürnberber Prozesse" hatten als Austragungsort nur symbolische Bedeutung, da diese Stadt als hauptsächliche Keimzelle des Beginns des NS-Terrorregimes vermutet wurde.

Österreich als Geburts- / und Heimatnation, sowie Deutschland als Rechtsnachfolge des 3.Reiches dürften sich dabei dann aber sehr wahrscheinlich internationalen Interressen einer Aburteilung seiner angeordneten Greuel recht schnell untergeordnet haben.

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Ich musste in mein "MiFa" von Kaufland zu damals etwa 299 Euro noch mal fast die selbe Summe nachschießen für vernünftige Lenkkopflagerung, ein ordentliches Schaltwerk, einen guten Lenkervorbau, einen mir gegenüber vernünftigen Sattel incl. Sattelstütze (lang) und Bremsen.

Beleuchtung, Reflektoren und Schutzbleche musste ich da zudem auch noch selbst nachrüsten an diesem "Barebone".

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Warum bleibst Du bis auf weiteres nicht mal weiter bei der für Dein Terrarium vorgesehenen T8-Leuchtstofflösung, wenn sie für Deinen Zweck bisher unproblematisch funzte und noch verfügbar wäre?

Gute Kompakt-Leuchtstoffröhren konnten es in ihrer letzten Gen immerhin systemtechnisch noch locker mit den meisten schlechten LED-Nachbaulösungen auch effizienztechnisch aufnehmen.

Nur wenn es für Dein altes LS- SYstem wirklich fair und rationell in der Preisbildung nichts mehr gäbe, solltest Du mal langsam komplett umrüsten von diesem Lampensockel.

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In solch einem Fall gäbe es staatsrechtlich keine Strafe, wenn Dein Kumpel im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis für dieses FZG ist.

Im Schadenfall zahlt die KFZ-Haftpflicht für das FZG zudem auch erst mal komplett den Fremdschaden.

Im Nachgang könnte die Versicherung aber vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe , bzw. eine entsprechende Rabattnachzahlung einfordern, wenn sie von Deiner vertragswidrigen Nutzungsbereitstellung Deines Fahrzeuges an einen zu jungen Fahrer erfährt.

Ich schreibe bis hier her nur vom Haftpflichtversicherungsrecht. Beim Kasko darüber hinaus für Eigenschäden könnte die Versicherung abseits der Haftpflicht ansonsten noch zusätzliche Probleme bereiten, wenn der eigene Schaden nachweislich von einer nicht in der Police dazu ( Kasko ) vereinbarten Person verursacht wurde.

LG

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Hallo,

Wenn ich mich nicht irre, beschleunigen und verzögern diese sogenannten "Hoverboards" doch lageabhängig stärker oder schwächer je nach Abweichung von der neutralen horizontalen Ausrichtung.

Dann würde ich mal vermuten, dass Dein Nachkaufakku aus China entweder eine oder mehrere defekte Zellen enthält, oder ggf. nicht mal die Anzahl und Gesamtleistungsfähigkeit der Zellen im Verbund wie der original mal in diesem HVB verbaute Akkupack.

Dann kann die Packspannung gegenüber dem originalen Geräte-BMS bei zu starker Belastung zu weit abfallen , womit dann das BMS notabschaltet im Glauben eines zu weit entladenen Originalakkus.

LG

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Die alten Audis entsprachen mal am ehesten den alten Volks--Volvos der Schweden im Komfort für den kleinen Mann.

So einen alten und schweren Caddy aus den 1950-er bis 1960ern würde ich zumindest mal einmalig gerne probefahren.

Ansonsten gefielen mir diverse Fords aus den 1960/1970-ern abseits des Mustang mehr, und das auch optisch. So z.B. jene, wie sie die Detectives aus "Streets of San Francisco" fuhren. Aber auch DA höchstens nur noch als absolute Liebhaberstücke.

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Bei sämtlichen haushaltsüblichen Kühlgeräten gibt es in der Regel auch vom Hersteller spezifizierte Arbeitsbereiche in den möglichen Außentemperaturen am Aufstellort. Stellst Du Deine Kühltruhe unter zu kalten Bedingungen auf, kann das durchaus zu Beeinträchtigungen der Gerätefunktion in Hinsicht auf Effizienz und ggf. sogar zu Vereisungen im Kompressorbereich kommen.

Auf der anderen Seite gibt eine Kühltruhe im Betrieb natürlich auch teils nicht unerheblich an Wärme an ihre Umgebung ab, denn sie arbeitet im Kälteteil letztlich nach dem Prinzip einer Wärmepumpe. Zudem gibt der Kompressormotor selbst auch Wärme an die Umgebung ab im Betrieb.

Diese zusätzliche Wärme müßte dann die Kühleinheit des Kühlanhängers zusätzlich von innen nach außen befördern, was im Kühlraum dann zumindest zu spürbaren Temperaturschwankungen führen kann.

Von daher wäre hier im gewerblichen Dauerbetrieb ein Zweikammer-Kühlanhänger auf mittlere Sicht die bessere Wahl.

LG

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Schwerwiegendere OWI, wenn die Fahrzeugleistungen dann nicht zu den Fahrzeugtypisierungen der ABE für MoFA passten, aber sonst immer noch wenigstens in der alternativen ABE für AM dieses Fahrzeuges laut hinterlegten Hersteller-Typengenehmigungen lagen.

Paar hundert bis in den tausender Bereich Euros Bußgeld + etwaiger Zusatzkosten für Sicherstellung und Nachgutachten kann DAS genau so bringen wie etwaigen Versicherungsregress bei Schadfall vom Versicherer, wenn das FZG zum Unfallzeitpunkt tatsächlich nicht mehr dem Zustand zum Zeitpunkt der Vertragsschließsung mit dem Haftpflichtversicherer entsprach.

Teil- / und Vollkasko-Zusätze könnten dabei gegen Eigenschaden sogar komplett entfallen.

Worst KANN es aber auch im Rahmen der möglichen AM-Richtlinien dann werden, wenn der Gesetzgeber mangels korrekter Umschreibung nach Umbau das Fahrzeug vorrübergehend dann als allgemeines "Kraftrad" betrachtet, womit dann sogar Fahrerlaubnisklasse A erforderlich gewesen sein konnte.

Dann KÖNNTE das ganze ganz übel über Umwege sogar tatsächlich auch als ein §21 StVG als Straftatbestand ( Fahren ohne Fahrerlaubnis ) ausgelegt werden.

Ja richtig, denn auch Kleinkrafträder mit 50 ccm in Eigenumbau ohne Neuabnahme KÖNNEN rechtlich im Zweifel als ganz normale Krafträder mangels abgenommener Neutypisierung durchaus als "Krafträder" gestellt werden.

Und "Krafträder" darfst Du auch mit FSK "AM" dann nicht fahren.

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