Hi,

Ich bin schon etwas länger arbeitslos, bekomme keine Leistungen mehr und habe einen Brief von der Agentur für Arbeit bekommen mit der Überschrift "Anhörung", weil ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. Da soll ich jetzt erklären weshalb ich es nicht gemacht habe. Es geht um eine Anwaltskanzlei, die eine ReNo sucht. Da steht "Notariatserfahrung von Vorteil" und als Aufgaben u.a.  "erster Ansprechpartner für den Notar, Terminvergabe, Erstellung von Rechnungen etc.

Ja, ich bin gelernte ReNo, habe aber das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich.

Würde das als Begründung gehen:

"Ich habe mich nicht bei der Kanzlei beworben, weil ich das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich habe. Daher dachte ich, dass meine Qualifikation für diese Stelle nicht ausreichen würde und ich es mir auch nicht zutrauen würde - vorallem nicht, die erste Ansprechpartnerin für den Notar zu sein."

Was würde passieren wenn die die Begründung nicht als ausreichend sehen? Die Stelle ist jetzt eh schon nicht mehr verfügbar.

Und die haben mir auch einen anderen Vermittlungsvorschlag geschickt bei einer Kanzlei wo als Aufgabe u.a. Vollstreckungsaufträge steht. Kann ich auch nicht mehr. Soll ich da sonst einfach mal anrufen und nachfragen?