Hallo Ost3rhas3 đ
Völkerrecht. Was ist das und wie gewichtig ist das global, samt allen echten Konsequenzen?
Wie viel es bedeutet und warum es, gerade jetzt oft in aller Munde ist, aber geschichtlich, selten angesprochen wurde, auch wenn es eher nur kurz existiert, es aber 1000 Gelegenheiten hatte, aber nichts tat und zugesehen hat..?
Ist das Völkerrecht nur so viel wert, wie der ISTGH, oder gibt es da gröĂere Hebel?
Puuuh... đ
Deine Frage ist so umfassend, dass darĂŒber problemlos mehrere Dissertationen verfasst werden könnten...
Das Völkerrecht ist bei der UN angeordnet.
Von zentraler Bedeutung sind die Verfassung der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945, die MenschenrechtserklÀrung der Vereinten Nationen, sowie die Konventionen und Abkommen des Europarates.
Das Völkerrecht selbst, sind erst einmal "nur" Regelwerke, Vereinbarungen, Abkommen, Selbstverpflichtungen. Aber die Vereinten Nationen verfĂŒgen ĂŒber Regularien, die (theoretisch) harte Konsequenzen nach sich ziehen können. Es ist ein scharfes Schwert und zugleich ein zahnloser Tiger. Jedes Schwert ist nur so scharf, wie es seine FĂŒhrer zulassen.
Nichtsdestotrotz... in der Vergangenheit haben sich bereits diverse Situation ergeben, bei denen der UN Sicherheitsrat, in letzter Konsequenz, sein schĂ€rfstes Schwert gezogen hat, eine militĂ€rische Intervention. Leider fĂŒhren auch die besten Absichten nicht automatisch zu guten, bzw. positiven Ergebnissen.
Die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) ist der GrĂŒndungsvertrag der Vereinten Nationen (United Nations). Ihre universellen Ziele und GrundsĂ€tze bilden die Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich alle inzwischen 193 Mitgliedstaaten bekennen.
Eigentlich verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten zu Gewaltfreiheit, bzw. auf Gewaltverzicht. Sollte hier Recht gebrochen werden, so haben die Vereinten Nationen die Möglichkeit ĂŒber den UN Sicherheitsrat Befugnis MaĂnahmen zu beschlieĂen. Leider werden diese durch Veto-Rechte oft konterkariert. Das lĂ€sst dass eigentlich scharfe Schwert, in solchen Situationen zu zahnlosen Tigern werden...
Der Sicherheitsrat der UN besteht aus 15 Mitgliedern. 1965 wurde der U. von 11 auf 15 Mitglieder erweitert. Dabei sind stĂ€ndige Mitglieder mit einem Vetorecht zu unterscheiden von weiteren, auf Zeit gewĂ€hlten Mitgliedern. Zu den stĂ€ndigen Mitgliedern gehören nach Art. 23 UN-Charta, China, Frankreich, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (also heute Russland), GroĂbritannien sowie die USA. Die Generalversammlung der UN wĂ€hlt 10 weitere Mitglieder der Vereinten Nationen fĂŒr 2 Jahre zu nicht stĂ€ndigen Mitgliedern des UN Sicherheitsrates. Die Mitglieder der UN ĂŒbertragen dem UN Sicherheitsrat die Hauptverantwortung fĂŒr die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und erkennen an, dass der UN Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt. Als einziges Organ der UN kann der UN Sicherheitsrat bindende BeschlĂŒsse fassen. Zur ErfĂŒllung seiner Aufgabe hat der UN Sicherheitsrat verschiedene Möglichkeiten, nĂ€mlich die friedliche Streitbeilegung, SanktionsmaĂnahmen gegen einzelne Staaten, bei Friedensbedrohung und Angriffen und militĂ€rische Missionen.
Quelle: bpb Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung
Was ist (das) Völkerrecht?
Das Völkerrecht legt die rechtlichen Verpflichtungen der Staaten in ihrem Verhalten untereinander und in ihrer Behandlung von Einzelpersonen innerhalb der Staatsgrenzen fest. Es umfasst ein breites Spektrum von Themen von internationalem Interesse, wie z. B. Menschenrechte, AbrĂŒstung, internationale KriminalitĂ€t, FlĂŒchtlinge, Migration, Probleme der Staatsangehörigkeit, die Behandlung von Gefangenen, Anwendung von Gewalt und KriegsfĂŒhrung. Das Völkerrecht regelt auch die globalen GemeinschaftsgĂŒter wie Umwelt, nachhaltige Entwicklung, internationale GewĂ€sser, Weltraum, globale Kommunikation und den Welthandel.
Ăber 500 multilaterale VertrĂ€ge sind bei dem GeneralsekretĂ€r der Vereinten Nationen hinterlegt. Viele weitere VertrĂ€ge sind bei Regierungen oder anderen Einrichtungen hinterlegt. Viele der multilateralen VertrĂ€ge wurden von der UN-Generalversammlung angenommen und anschlieĂend zur Unterzeichnung und Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgelegt.
VertrĂ€ge und andere internationale Rechtsinstrumente werden auch von den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, wie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Internationalen Organisation fĂŒr zivile Luftfahrt (ICAO), von den beigeordneten Organen der Vereinten Nationen, wie der Kommission der Vereinten Nationen fĂŒr internationales Handelsrecht (UNCITRAL) und dem BĂŒro der Vereinten Nationen fĂŒr Drogen- und VerbrechensbekĂ€mpfung (UNODC) sowie von multilateralen Verhandlungsgremien wie der AbrĂŒstungskonferenz entwickelt.
Um Vertragspartei zu werden, muss ein Staat durch eine konkrete Handlung seine Bereitschaft zum Ausdruck bringen, die in dem Vertrag enthaltenen Rechte und Pflichten zu ĂŒbernehmen - er muss "zustimmen, durch den Vertrag gebunden zu sein". Dies geschieht in der Regel durch die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags oder, wenn er bereits in Kraft ist, durch den Beitritt zum Vertrag.
Die Völkerrechtskommission wurde 1948 von der Generalversammlung mit dem Mandat gegrĂŒndet, die schrittweise Entwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts gemÀà Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Charta der Vereinten Nationen vorzunehmen. Als juristisches Fachgremium hat sie die Aufgabe, ĂbereinkommensentwĂŒrfe zu Themen auszuarbeiten, die noch nicht durch das Völkerrecht geregelt sind, und völkerrechtliche Regeln in Bereichen zu kodifizieren, in denen es bereits eine umfangreiche staatliche Praxis gibt. Die Arbeit der Kommission im Bereich des Strafrechts fĂŒhrte zur Verabschiedung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). DarĂŒber hinaus hat sie u. a. das Wiener Ăbereinkommen ĂŒber diplomatische Beziehungen (1961) und das Wiener Ăbereinkommen ĂŒber das Recht der VertrĂ€ge (1969) ausgearbeitet.
Quelle: Vereinte Nationen | Informationsdienst Wien
Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten können dem Internationalen Gerichtshof vorgelegt werden, dem wichtigsten Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, das auch Gutachten zu Rechtsfragen erstellt, die ihm von ordnungsgemÀà ermÀchtigten internationalen Organen und Einrichtungen vorgelegt werden.
Die internationale Gemeinschaft strebt seit langem die Schaffung eines stĂ€ndigen internationalen Gerichtshofs zur Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen an. Im 20. Jahrhundert wurde ein Konsens ĂŒber die Definitionen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erreicht.
1998 erreichte die internationale Gemeinschaft einen historischen Meilenstein, als 120 Staaten das Römer Statut annahmen, das die Rechtsgrundlage fĂŒr die Einrichtung des stĂ€ndigen Internationalen Strafgerichtshofs darstellt. Der IStGH ist eine unabhĂ€ngige internationale Organisation, und kein Teil des Systems der Vereinten Nationen. Sein Sitz befindet sich in Den Haag in den Niederlanden. Ziel des Gerichtshofs ist es, die Verantwortlichen fĂŒr ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen und dazu beizutragen, dass sich solche Verbrechen nicht wiederholen. Der UN-Sicherheitsrat kann bestimmte Situationen an den AnklĂ€ger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verweisen, wenn internationale Verbrechen (wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression) begangen worden sind.
Quelle: Vereinte Nationen | Internationales Recht
MilitÀrische Intervention als Problem des Völkerrechts
So umfassend die Möglichkeiten, so schwierig auch oft dessen Durchsetzung. Konflikte lassen sich in aller Regel von verschiedenen Seiten betrachten. Entsprechend kommt es oft (aus unterschiedlichen GrĂŒnden) zu verschiedenen Bewertungen und sei es, dass diese ideologisch oder lediglich eigenes Interesse bewegen. Im UN Sicherheitsrat sitzen 5 Staaten mit Veto Rechten, die jede Resolution zunichte machen können.
__________________________________________________
Studien und Berichte zur Sicherheitspolitik 1/2002
Eine Untersuchung bewaffneten Eingreifens in innerstaatliche Konflikte...
(182 Seiten ĂŒber das WARUM, WAS, WIE, zu sehen ist und funktioniert hat oder als gescheitert zu bewerten war)
Diese Arbeit wurde 2001 als Dissertation bei Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr. Waldemar Hummer in Innsbruck eingereicht und approbiert.
Alles Gute Dir... und bleib gesund.
GruĂ, RayAnderson đ