Als erstes Strafanzeige erstatten und versuchen, das Geld zurückzuholen. Zweitens, Anydesk auf dem PC löschen, bzw. diesen zurücksetzen und dann sämtliche Passwörter ändern. Software befindet sich auf der Festplatte unter " Systemsteuerung" dann " Programme und Funktionen", Anydesk suchen, anklicken und auf " entfernen". Anschließend den Computer über " Wiederherstellung" ziemlich weit zurücksetzen. Dann ist alles weg.

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Das ist doch seine, bzw. meine Sache. Ich muss doch nicht um Erlaubnis fragen, ob ich ein neues Auto brauche oder möchte. Unser Haushalt stürzt deswegen nicht ein. Mein Mann hat ebenfalls kürzlich zu mir gesagt " Übrigens, ich schaue mir heute einige Motorräder an. Wenn du magst, komm mit."

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Abtreibungsgegner: Proteste vor Praxen und Beratungsstellen verbieten?

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Zukünftig sollen die Mahnwachen von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen und Praxen in denen abgetrieben wird verboten sein.

Argumentiert wird mit dem Schutz der Schwangeren.

Bisher gab es Gerichtsurteile, die befanden, dass die betroffenen Frauen, das aushalten müssten, weil - so die Argumentation der Gerichte - das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als das Recht der Frauen, unbelästigt zur Beratungsstelle zu gelangen. Die Frauen müssten das, einfach ausgedrückt, eben aushalten.
Das Kabinett hat nun eine Entscheidung getroffen, die schwangere Frauen vor diesen Belästigungen schützen soll. Ein Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus wurde beschlossen. Die Grünen-Politikerin hofft, dass das Gesetz noch im Sommer durch den Bundestag geht. Danach sollen diese Demos innerhalb eines gewissen Radius in Zukunft untersagt sei.
Schwangere dürften dann in Hör- und Sichtweite nicht mehr gegen ihren Willen angesprochen werden. Geschieht dies doch, wäre es eine Ordnungswidrigkeit und könnte mit maximal 5.000 Euro bestraft werden.
"Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau", sagt Paus. "Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen, auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird."

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/paus-gehsteigbelaestigung-100.html

Meine Fragen an euch:

  • Findet ihr das gut? Warum/Warum nicht?
  • Ist das kommende Gesetz die Einschränkung der Demonstrations- und Meinungsfreiheit aufgrund linksgrüner, feministischer Ideologie?
  • Habt ihr euch selbst bereits durch Abtreibungsgegner belästigt gefühlt?
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Neues Gesetz gegen Abtreibungsgegner finde ich richtig.

finde ich richtig. Demos haben vor solchen Orten nichts zu suchen. Fehlt noch, dass von jeder Frau die diese Einrichtungen betritt ein Foto gemacht und mit dem Titel " Auch diese Frau treibt ab" veröffentlicht wird. Abtreibung ist Privatsache und geht keinen was an.

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Ja, Wirte dürfen den Toilettenzugang verweigern, wenn ihr nichts verzehrt. Es gibt kein Gesetz, das was anderes aussagt.

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Die Ehe meiner Eltern wurde endlich geschieden, als ich 10 oder 11 war. Ich habe meinen Vater seitdem nie mehr gesehen. Nicht weil wir nicht durften, sondern ich nicht wollte. An seiner Beerdigung 2002 habe ich auch nicht teilgenommen. An diesem Tag hatte ich anderes zu tun und an einem anderen Tag wäre es das gleiche gewesen.

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ja normal

Vor allem als Frau. Ich habe immer das Gefühl, dass ich pro Schritt vom Auto in die Werkstatt schon direkt 50,00 Euro zahle.

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WIe klein Fritzchen sich die Einwanderung nach Italien vorstellt. So einfach ist es doch nicht. Die Italiener warten gerade auf uns, weil die ja selbst keine Arbeitslosen haben. Ohne Residenzia darfst du in Italien keinen Mietvertrag abschließen und um die Residenzia überhaupt zu bekommen, brauchst du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 5.565,00 Euro auf einem ital. Konto bei Paaren 9.890,00 Euro und jede Menge Urkunden aus Deutschland. Ich habe die Residenzia vor zwei Jahren gemacht.

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Entweder von der Bank, oder du machst erstmal eine Teilzahlung über 100,00 Euro.

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Tatsächlich wird das Einkommen deines Mannes mitgerechnet. Diesbezüglich wurde vom Sozialgericht Baden Württemberg kürzlich auch ein Urteil gefällt, auf das sich das Amt dann berufen wird. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.02.2016, L 7 SO 262/15

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