Erstmal selber schuld, auf Elster.de wäre das Ganze gratis.

Die Erklärung liegt vor, Zasta hat gemacht wofür du es jetzt zu bezahlen hast.

Klar kannst du jetzt noch andere sinnlose und teure Anbieter nutzen, die Erklärung von Zasta wird zwar durch das FA verworfen werden. Am Zasta wirst du trotzdem zahlen müssen.

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habe allerdings vom Finanzamt bisher noch nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und somit auch noch keine Steuernummer erhalten.

Den musst du gem §138 AO auch selber hinschicken

Ich würde trotzdem gerne bereits meine Produkte verkaufen und frage mich, ob ich bereits Rechnungen ohne diese erstellen kann.

Ja kannst du, auf er Rechnung erfolgt der Hinweis das die Steuernummer nachgereicht wird. Liegt diese vor, so erfolgt die Änderung der Rechnung dahingehend.

Zudem hast du 6 Monate Zeit deine Rechnung auszustellen

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Quellen, wo ich das selbst nachlesen kann wären auch hilfreich.

§14 UStG bspw.

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Kindergeld bei schulischer Ausbildung mit 21 Jahre?

Hallo,

ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt. Meine Nichte wurde mit ihrem Bruder von meinen Eltern groß gezogen. Der Kontakt zu der Mutter besteht und zu dem Vater gibt es kein Kontakt. Nun ist meine Nichte vor einem Jahr ausgezogen und macht eine schulische Ausbildung als Kinderpflegerin. Sie wird in paar Tagen 21. Sie erhält Bafög und es müsste ihr noch Kindergeld zustehen, da sie ja in einer Ausbildung ist und es bis 25 Jahren zustehen würde, in ihrer Situation. Das Kindergeld hat sie über die Mutter beantragen lassen, da sie nach Auszug dafür zuständig ist und über ihr läuft. Und sie hatte auch ein Abzweigungsantrag gestellt, dass das Geld auf ihr Konto geht und nicht auf ihrer Mutter ihr Konto. Das hatte ihr eine Mitarbeiterin von der Kindergeldstelle gesagt. Die Mutter erhält selbst Kindergeld, da sie eine geistige Behinderung hat ( Lernschwierigkeiten aufgrund vom IQ). Jetzt bekam meine Nichte Rückmeldung von der Kindergeldstelle und es wurde abgelehnt. Ein Foto mit der Begründung, hänge ich hier mit an. Ich werde nicht so richtig daraus schlau, was es mit dem Paragraphen auf sich hat. 

Nebenbei arbeitet meine Nichte für paar Std. im Einzelhandel, damit sie paar Euro mehr hat, weil es knapp wird mit dem Geld.

Mein Neffe wohnt noch bei meinen Eltern und bekommt KG, dies läuft über meine Eltern. Er ist 20 und befindet sich ebenfalls in einer Ausbildung. 

Meine Fragen sind:

Ist dies rechtens ist, weil ja in einer Ausbildung KG bis 25 Jahre zustehen würde.

Oder hat es damit zu tun, dass die Mutter Kindergeld bezieht. Was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Oder kann nur 1 Kind Kindergeld bekommen? Wenn es über 18 Jahre ist und eine Ausbildung absolviert.

Oder weil sie einen Minijob hat?

Sie hat vor der Ablehnung mit der Kindergeldstelle telefoniert und da wurde nix erwähnt, dass sie es nicht erhalten würde.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße 

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Die Rechtsgrundlage steht da doch.

Und ja das ist rechtens.

Grundsätzlich haben die Eltern das KG zu beantragen und nicht die Kinder. Ist das Kind nicht adoptiert etc kann den Antrag auch nicht der Onkel stellen.

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Hat jemand diese App ausprobiert?.

Ich kenne genug und sehe genug um zu wissen das sie überteuert ist und Müll, wie alle anderen Apps die man so kennt auch.

Www.elster.de reicht vollkommen.

Wie lange hat es gedauert bis die Auszahlung kam und stimmte der Betrag ?

Zasta hat mit der Erstattung überhaupt nichts zu tun, denn die erfolgt vom Finanzamt

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Da bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommen immer alles betrachtet wird was du so verdient hast, kannst du folglich natürlich nicht nur das angeben was du möchtest.

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Die Grundsteuer wird normalerweise in vierteljährlichen Raten gezahlt (§ 28 Abs. 1 GrStG), Fälligkeitszeitpunkte sind der

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Aktuell wird die Grundsteuer wie folgt berechnet

Grundsteuer=Einheitswert×Steuermesszahl×Hebesatz.

Ab 2025:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

Beim Hauskauf fällt jedoch die Grunderwerbsteuer an, diese solltet ihr nicht mit der Grundsteuer verwechseln!

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Nein keine Schenkungssteuer, ganz Ertrag und Umsatzsteuer.

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Glaubt ihr aus dem Sylt Video wird eine große Copyright Klage?

Nein

Ich bin mir sehr sicher das die Frau (und die anderen) auf dem Video nicht geglaubt hätten das das Video ins Internet gestellt werden würde.

Denn hätte man es wohl besser nicht ins Netz gestellt.

Außerdem wird das Video über lange Zeit ihren Ruf schädigen und im Arbeitsleben schaden.

Ich kenne da einen Trick:

Einfach kein rassistisches A-Loch sein

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Das Zauberwort heißt Steuererklärung.

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Ich benutze seit Jahren im privaten kein MS Produkt mehr.

Wobei das natürlich immer so ne Sache ist wenn man dann ein Apple/Google Smartphone hat

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