Jetzt habe ich ein Konto bei okx aufgemacht und die Passphrase eingegeben Auf der wallet ist auch das guthaben.

Weder war das die echte Seite, noch existiert irgendein Guthaben.

Für die Auszahlung sollst du einzahlen.

Niemand schenkt dir im Internet Geld.

...zur Antwort

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM, siehe §6 Abs 3 Nr 4 FeV.

Du besitzt eine Fahrerlaubnis der Klasse B, wenn auch mit Auflagen.

Du bist somit berechtigt, Fahrzeuge der Klasse AM zu führen. Die Probezeit ist dabei völlig uninteressant.

...zur Antwort

§6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Den obigen Versuch, einen Text zu verfassen, hätte derjenige somit sich selbst und uns ersparen können.

...zur Antwort

Vor zwanzig Jahren hätte man gesagt, dass ein Meister sowas können muss, da alles noch elektronisch lief und schlimmstenfalls ein paar Kabel umgeklemmt werden mussten.

Heute verwenden die Hersteller teils komplexe Ringbussysteme mit Lichtwellenleiter, z.B. Most-Bus, bei denen ein falsch konfiguriertes Bauteil zum Totalausfall führen kann.

Gut möglich, dass sich ein Fiat-Meister nicht einem BMW-System auskennt.

...zur Antwort

Tatbestandsnummer 610103:

Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche. Es kam zum Unfall.
§ 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.3 BKat; § 19 OWiG
30,00€
...zur Antwort

Die FeV schreibt in Anlage 7 folgende Eigenschaften des Prüfungsfahrzeugs vor:

2.2.2 Für Klasse A2:
Krafträder ohne Beiwagen
a) Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
b) Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
c) mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 cm 3,
d) mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.

Wenn diese Punkte eingehalten werden, darfst du das Fahrzeug nutzen.

...zur Antwort

Es macht nicht gerade den besten Eindruck, wenn sogar der Nachbar von einem Schaden wusste, du als Eigentümer hingegen nichts davon bemerkt haben willst - und dann zu allem Überfluss auch noch genau der beschriebene Schaden tatsächlich festgestellt wird.

Eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, wäre momentan wohl nicht die schlechteste Idee, auch hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung mit dem Käufer, welche dieser wohl anstrebt.

...zur Antwort

Deine Schule bietet keinen Führerscheinkurs an, sondern den Erwerb der Mofaprüfbescheinigung. Damit darfst du nach Erreichen des Mindestalter von 15 Jahren ein Mofa oder ein zwei/dreirädriges Kleinkraftrad bis 25 km/h fahren.

Für 45 km/h benötigst du eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.

...zur Antwort

Beim TPH dürfte das schwierig werden, da hier die 125ccm-Version bereits die stärkste Motorisierung ist. Alles darüber ist von Werk aus nicht vorgesehen und muss aufwendigst geprüft werden.

Beispielsweise bei einem 125er Runner wäre eine Leistungssteigerung "einfacher", da es ihn ab Werk auch mit 180 und 200ccm gibt.

...zur Antwort
Kann ich irgendetwas tun um meinen Ausbildungsnachweis anders zu erhalten ?

Informiere deine Fahrerlaubnisbehörde über den Sachverhalt. Je nach Bundesland ist die Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten anders geregelt. In Bayern wäre beispielsweise die Regierung der Oberpfalz für die Überwachung aller Fahrschulen zuständig.

Deine örtliche Behörde wird dir entweder die zuständige Stelle nennen oder die Angelegenheit direkt an diese weiterleiten.

Wenn das Ordnugnswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird und ein Bußgeld von 1000€ im Raum steht, kommt die Fahrschule ihrer Pflicht wahrscheinlich recht zügig nach.

...zur Antwort

Probezeitmaßnahmen hast du nicht zu erwarten, da diese nur auf Verstöße innerhalb der Probezeit erfolgen. Deine hat mangels vorhandener Fahrerlaubnis noch nicht begonnen.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird den Prüfauftrag zurückziehen und dich bis zum Abschluss des Verfahrens nicht erneut zur Prüfung zulassen.

Das Verfahren ist erst abgeschlossen, wenn beispielsweise die verhängten Sozialstunden vollständig abgeleistet sind.

Anschließend liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie deine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifelt. Eine erhebliche Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr reicht dafür bereits aus.

...zur Antwort

Als dieser Bericht erstellt wurde, war das Fahrzeug bereits auf 25 km/h gedrosselt, siehe Fahrzeugdaten oben rechts.

Die Dekra hat hier lediglich bestätigt, dass der Roller theoretisch wieder auf 50 km/h zurückgebaut werden kann und welche Daten dafür geändert werden müssen. Eine Änderungsabnahme ist nicht erfolgt.

Der Bericht ersetzt keine Fahrzeugpapiere und hilft dir bei deinem Vorhaben nicht weiter.

Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, alles komplett neu eintragen zu lassen. Selbst wenn du die Zulassungsstelle ausfindig machen kannst, die damals die Mofa-Betriebserlaubnis ausgestellt hat, wird diese wahrscheinlich ein aktuelles Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis haben wollen, welches dir nicht ausgestellt werden kann, weil das Teilegutachten für die Drossel nicht vorliegt.

...zur Antwort

Mit den Papierbögen war das nicht wirklich "effektiv". Die Lösungsschablone dazu hat die Fahrschule behalten, die Bögen wurden eingesammelt und Fehler anschließend besprochen.

Mit den heutigen Lernprogrammen ist das wesentlich besser gelöst, du siehst direkt, welche Fragen du falsch hast, siehst einen Erklärungstext dazu und kannst die falsch beantworteten oder von dir gespeicherten Fragen jederzeit gezielt aufrufen und wiederholen.

Wenn man im Theorieunterricht nicht komplett geschlafen hat, sind drei Viertel der Fragen selbsterklärend. Teilweise genügt schon logisches Denken. Was dann noch übrig bleibt, kannst du in der Software so oft durchgehen, bis du es entweder verstanden hast oder die Frage auswendig kennst.

...zur Antwort
Jedoch ist das Ausweichen in Gegenverkehr soweit wie ich weiß verboten

Du sollst mit dem PKW oder noch größeren Fahrzeugen möglichst nicht ausweichen, wenn das Überfahren des Hindernisses eine geringere Gefahr darstellt. Im PKW bist du geschützt, angeschnallt und hast eine Motorhaube vor dir. Wenn du ein Reh wegrammst, ist danach die Front kaputt, aber dir passiert in der Regel nichts.

...zur Antwort

Bei älteren Fahrzeugen, die noch nicht unter die E-OBD-Pflicht fallen, muss die Kontrollleuchte noch nicht beim Einschalten der Zündung aufleuchten. Sie kann vorhanden sein, wenn der Hersteller schon auf freiwilliger Basis ein solches System verbaut hat, aber die Funktionsweise durfte er noch frei bestimmen.

Wahrscheinlich fährst du einen Benziner vor Baujahr 2000 oder einen Diesel vor Baujahr 2004. Aus der Frage geht diese alles entscheidende Information leider nicht hervor.

...zur Antwort
wenn man A1 Führschein macht muss man wenn man einen Roller umbauen sollte Einzelabnahme zahlen

Natürlich ist diese Aussage korrekt.

§4 FZV:

(1) Ein zulassungsfreies Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g sowie ein land- oder forstwirtschaftliches Arbeitsgerät mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 Tonnen darf von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist.

Nach dem Umbau entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten Typ, folglich bedarf es einer Einzelgenehmigung.

...zur Antwort

Für die erforderliche TÜV-Abnahme müsstest du nachweisen, dass der Rahmen, Bremsen, Fahrwerk usw auf die höhere Last ausgelegt ist, welche bei der Entwicklung des Fahrzeugs nicht berücksichtigt wurde. Da das mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich ist, hat das Vorhaben keine Aussicht auf Erfolg.

...zur Antwort
ein gutes Angebot bei eBay Kleinanzeigen gefunden

Ist es wirklich ein "gutes Angebot" oder vielleicht doch eher der typische Ramschpreis für ein Fahrzeug ohne Papiere?

Es wird seinen Grund haben, warum der Verkäufer nicht einfach selbst die Betriebserlaubnis beantragt und das Fahrzeug für etliche hundert Euro mehr verkauft. Und dieser Grund ist sicher nicht, dass er Geld hasst oder schon zuviel davon besitzt.

Für den Antrag beim KBA musst du Fotos vom Fahrzeug, Typenschild, Rahmennummer usw hochladen, es wird jedes Detail kontrolliert und bei der geringsten Abweichung wird die Zweitschrift verweigert. Wahrscheinlich hat der Verkäufer diese Erfahrung bereits gemacht, denn warum sonst sollte er die Simson verschleudern?

...zur Antwort
jedoch les ich überall etwas anderes.

Dann lies nicht überall, sondern das, was in der Fahrerlaubnisverordnung steht.

§6 FeV:

(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
...zur Antwort

In der Kompatibilitätsliste steht in der Fußnote zum CAN-Adapter:

Die Straßenzulassung der Philips Ultinon Pro6000 LED-Lampe gilt nur wenn sie da, wo erforderlich mit Philips Originalzubehör installiert wird. Bitte prüfen Sie anhand der Kompatibilitätsliste, ob für Ihr Fahrzeug zusätzliches Zubehör benötigt wird.

Zur Erforderlichkeit dieses Adapters steht bei dir:

Im Falle einer Fehlermeldung ist der Einsatz des optionalen CANbus erroferlich

Was wohl "erforderlich" heißen soll.

Wenn die Zulassung nur in Verbindung mit dem erforderlichen Zubehör gilt und bei dir noch weiteres Zubehör erforderlich ist, heißt das, dass deine Leuchtmittel derzeit nicht zulässig sind.

...zur Antwort