Gibt es auch komplett als Formular: Vollmacht + SEPA-Einzugsermächtigung
https://www.wuenschkennzeichen.de/sepa-vollmacht/
Gibt es auch komplett als Formular: Vollmacht + SEPA-Einzugsermächtigung
https://www.wuenschkennzeichen.de/sepa-vollmacht/
Deine Leasing-Sonderzahlung ist ja einmalig und vor der Fahrzeugübergabe fällig, also hast du im Schadenfall keinen Anspruch mehr darauf :-((
...dass mir die Versicherung die Punkte nicht übertragen wird, weil ich nicht Versicherungsnehmer gewesen bin.
Du kannst doch gar nicht VN gewesen sein, da dein Vater VN war...
Muß also ein anderer Grund vorliegen oder habt ihr das Formular falsch ausgefüllt!?
Ein Versich.vermittler hilft euch da sicher weiter...
Du findest in beiden dein Geburtsdatum wieder sowie der erste Buchstabe des Geburtsnamen - diese Bezeichnungen sind identisch:
Beispiel: 65 160684 M 007
Die ersten beiden Ziffern bezeichnen den Rentenversicherungsträger, der die Versicherungsnummer erstmalig vergeben hat. Dann folgt das Geburtsdatum und der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens. Die beiden nächsten Ziffern sind Seriennummern und geben das Geschlecht an: 00 - 49 für männliche Versicherte, 50 - 99 für weibliche Versicherte. Die letzte Ziffer ist die Prüfziffer, die maschinell aus den vorherigen Angaben errechnet wird.
Die Versicherungsnummer ist ein unverwechselbares persönliches Identifikationsmerkmal. Sie wird nur einmal vergeben und ändert sich auch bei Namenswechsel oder bei einem Wechsel des Versicherungsträgers nicht.
Einfach mal bei einem Versich.maklerbüro in deiner Nähe nachfragen!
Die Kravag bzw. RuV hat z.B. für Fahranfänger den Vorteil, daß bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz die Sonderersteinstufung mit SF1 erfolgt und nicht erst nach 3 Jahren Führerscheinbesitz die SF 1/2 wie bei den meisten anderen Versicherern.
Lohnt es sich im Studium als Minijobbern freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen...
Bereits seit 2013 besteht doch die Rentenversicherungspflicht für Minijobber! Einen möglichen Befreiungsantrag beim Minijob-Arbeitgeber zu stellen wäre höchst unklug wegen der Wartezeit für Leistungen aus der Rentenversicherung.
DEURAG kann ich dir empfehlen: https://www.deurag.de/
Die bieten in ihren Tarifen variablen Selbstbehalt an...
Kindergeldanspruch besteht bis längstens zum 25. Lebensjahr, falls du eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllst:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Formulare für diese Änderungsmitteilung findst du hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg5d_ba033865.pdf
Du mußt ganz einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie: Versich.schutz besteht immer für das Auto - egal wer da gerade rumfährt - falls die Beiträge bezahlt sind!
Die Höhe der Versich.prämie richtet sich neben vielen Merkmalen eben auch nach dem Fahreralter bzw. dem Fahrerkreis. Im schlimmsten Fall müssen die korrekten Beiträge nachentrichtet werden bei einer Überprüfung wie z.B. bei einem Unfall.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Also bei der Kfz-Versicherung gibt es keine mitversicherten Personen, da immer das Auto versichert ist!
Der Fahrerkreis, also die weiteren Fahrer wirken sich nur auf die Prämienberechnung aus und haben keine Bedeutung für den Versich.schutz.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Kommt drauf an...
In D bestimmen die Arbeitgeber, ob sie den Minijoblohn pauschal versteuern oder individuell nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
In Ö einfach mal googeln, dann bist du gleich schlauer:
Laut dem österreichischen Steuerrecht sind Nebenjobs steuerpflichtig, wenn dein jährliches Gesamteinkommen (aus Anstellung + Nebenverdienst) 12.756 Euro übersteigt (Stand 2023). Alles darunter ist steuerfrei.
Stand 28.09.2023
https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuertabelle/
Kommt auf den Versicherer an...
Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen 7 bis 10 Jahre bzw. unbegrenzt bei der Frist für die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person für dich bei der Übernahme:
Hier das Beispiel in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) von der KRAVAG.
Du mußt dir eben einen Versicherer aussuchen, welcher als Frist mehr als 3 Jahre in den Bedingungen vorsieht für die Übertragung von einer anderen Person.
Ein Versich.maklerbüro ist dir da gerne behilflich ;-)
PS: Nur ein paar wenige Versicherer bieten die 12-Monatsfrist an für die Übertragung von einer anderen Person wie z.B. ADAC, AdmiralDirekt, Europa, VHV, wgv u.a.
Hier mal eine leider nicht ganz aktuelle Übersicht (Stand 18.05.2022) von Finanztip.de
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Erst bei Bezahlung des Erstbeitrags hast du Versich.schutz!
Für solche Fälle gibt es doch die Glasbruchversicherung - hier gibt es keinen Schuldigen, sondern nur eine Voraussetzung: es sind mind. 2 Teile nach dem Schaden vorhanden!
Kann/sollte ich die Versicherung auf mich anmelden oder auf den Namen meiner Freundin? Und wie sieht es mit der Sofortzulassung (EVB-Nummer) aus?
Für die Kfz-Versicherung wird kein Führerschein benötigt!
Da hilft dir doch gerne der autokostencheck.de weiter:
https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/
Mit 900€ mtl. Bruttolohn hast du keine Minijobs mehr, sondern Midijobs!
Alternativ eine beheizbare Sitzauflage verwenden für ca. 25€; dann hast du gleich mit für den Winter vorgesorgt:
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=sitzheizung+auto
Kommt drauf an...
Erst mal solltet ihr abklären, ob die Reise in den europäischen Teil der Türkei oder in den asiatischen Teil stattfinden soll: nur im europäischen Teil der Türkei besteht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Im asiatischen Teil der Türkei besteht leider kein Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz :-((
Laut deiner AKB gilt nämlich folgendes bei der DEVK:
1.6 In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
1.6.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
PS: Die Türkei ist immer noch kein Mitglied der EU ! ! !