Kann man so nicht sagen. Gesperrt wird nicht so schnell, die haben meist kein Personal.

Wenn es aber nicht der Grundversorger war, dann kann es sein, dass der Vertrag gekündigt wurde. Ruf auf jeden Fall an und frag nach.

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Schuldenerbschaft automatisch ausschlagen mittels Testament?

Ich habe gerade dieses Video gesehen und ich finde das ein Unding in DE, dass man ein Erbe mit Schulden haben kann.

https://www.youtube.com/watch?v=gztnQZTLkn8

Bei uns in AT wird das automatisch ausgeschlagen, wenn Schulden da sind, weil man das Erbe auch selber annehmen muss, egal ob das Erbe super ist oder dreckig (Schulden). Meine Idee geht aber noch weiter. Das gilt sowohl für DE als auch AT.

Man könnte doch ein eigenes amtliches Dokument einführen, dass jemand, der weiß, dass er nur Schulden hat und höchstwahrscheinlich sowieso nicht mehr los bekommt, bis zum Lebensende, ein Testament aufsetzen lassen kann, wo drinnen steht, dass das Erbe automatisch ausgeschlagen werden kann.

Es wird natürlich auch vorher von einem Gerichtsvollzieher überprüft und eine Eidesstaatliche Versicherung zum Testament abgegeben, dass man wirklich keine Wertsachen und Wertgegenstände besitzt. Ist hier grünes Licht gegeben und der "Erbe" setzt so ein spezielles "Schuldentestament" auf und es wird unter Zeugen unterschrieben, so ist es auch rechtsgültig und das Erbe wird beim Tod automatisch ausgeschlagen.

Das erspart die Arbeit von Behörden, den Stress und das Geld der möglichen Erben und das Risiko eine Schuldenerbschaft anzunehmen. Sollte der Schuldner doch irgendwie zu einem Geldsegen vor seinem Tod noch kommen, so ist das Schuldentestament natürlich ungültig und man hat ein paar Jahre Zeit das Erbe noch zu bekommen. Was haltet ihr von dieser Idee?

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Andere Meinung
Bei uns in AT wird das automatisch ausgeschlagen, wenn Schulden da sind, weil man das Erbe auch selber annehmen muss, egal ob das Erbe super ist oder dreckig (Schulden).

Widerspricht sich, gell.

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Führerschein: um die 40 Euro

Perso (kann man sich sparen, wenn man und kommt aufs Alter an) : 37 Euro

Reisepass (kommt aufs Alter an): 70 Euro

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Es ist auf jeden Fall nicht verboten Satzzeichen zu machen damit man den Sinn einer Frage besser versteht aber ansonsten ist es natürlich nicht erlaubt einfach so ein Cover abzubilden da ist es egal ob da eine Sängerin drauf ist oder nicht Du hast keine Nutzungsrecht und auch als Zitat wird das nicht durchgehen und da hilft es auch nichts wenn Du Werbung schreibst oder so.

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Das bedeutet, dass Deine Mutter nun bestätigt hat, dass sie ein solches Abo hat. Das wurde zwar jetzt gekündigt, aber eben mit der üblichen Kündigungsfrist. Sprich, in der Zeit muss sie das bezahlen.

Theoretisch müsste das noch schriftlich bestätigt werden. Ob das so sein wird, kann man nicht sagen, da halten sich nicht alle dran. Dann kann man es evtl. widerrufen, aber nur, wenn ein Widerruf nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde und die ersten Scheine schon gebucht.

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Allein die Auswahl Deiner Tags zeigt, dass, wenn es so wäre, Du in diese Gruppe gehören würdest.

Ansonsten versteh ich den Hintergrund Deiner Frage nicht, würde aber viel Geld darauf verwetten, dass es wenig Länder gibt, die bei denen von Dir genannten Themen besser abschneiden im Durchschnitt.

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und darauf beharren darf, die angegebene Leistung zu erhalten?

Nein, kann man nicht.

Siehe auch hier: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html

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Ja, das wirst du auf der Rechnung sehen. Extra Reinigung kostet zwischen 50 und 100 Euro, Wand streichen dürfte im Hotel schon mal 300 bis 500 Kosten. Ausfall während der Zeit, also Zimmermiete, kommt auch noch dazu. Würde mich wundern, wenn es dreistellig bliebe.

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So, wie Du es beschreibst, können sie das. Allerdings ist es komisch, dass für den Haupteingang kein Wegerecht eingetragen sein sollte. Frag mal Deine Eltern. Nachträglich dürfte das schwer werden, zumal ein zweiter Eingang besteht.

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Das war schon bei den vorherigen Pleiten so, dass die Hoteliers da gehandelt hatten, wie sie wollten. Zum Teil auch doppelt kassiert, weil sie vom Veranstalter schon bezahlt wurden. Aber ist halt schwer, dann irgendwo im Ausland dagegen vorzugehen.

Wie das in dem Fall ist, kann ich nichts sagen. Wobei: Wasser kann man sich dann noch kaufen.

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Nimm die 20 %. Es gibt Urteile, da galten 5 % als angemessen. 

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Kann schon sein. Zum einen wegen Urheberrechtsverletzung bzw. Recht am eigenen Bild. Zum anderen wegen fehlender Gewerbeanmeldung. Evtl. versuchter Betrug.

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