Eb Kleinaneige will nachträglich am Preis was ändern?
Moin, ich habe vor kurzem bei Eb Kleinaneigen mein Sofa privat verkauft. Nun bekomme ich eine Nachricht das das Sofa wohl die ganze Wohnung mit Zigarettengeruch verpestet.
In meiner Wohnung rauche ich nicht (nur draußen), das habe ich auch angegeben auf Nachfrage und das Sofa wurde abgeholt + die Dame hat ausgiebig daran gerochen und für gut riechend befunden.
Jetzt aber kam die Frage ob man nachträglich noch etwas am Preis machen könnte da sie dies jetzt "mit viel Aufwand professionell reinigen muss um den Gestank loszuwerden"..
Wie handel ich jetzt richtig? Muss ich überhaupt darauf eingehen?
4 Antworten
Wenn Du beim Kauf falsche Angaben gemacht hast, kann ein Kauf immer rückabgewickelt werden, unabhängig irgendwelcher Klauseln.
Stinkt das Sofa nach Zigarettenrauch, und Du hast zugesichert, dass es aus einem Nichtraucherhaushalt kommt, dann musst Du für den Schaden aufkommen.
Die Beweispflicht liegt hier aber auf Seiten des Käufers.
Wenn die Käuferin ein Gutachten vorlegt, dass das Sofa Ablagerungen von Tabakrauch enthält, wäre das zu entkräften. Aber wenn Du Dir sicher bist, dass das nicht sein kann, dann lass Dich nicht verunsichern.
Übrigens wäre so ein Gutachten teurer als ein gebrauchtes Sofa.
Gekauft wie gesehen, ohne Garantie, Rücknahme etc. Am Preis kann sie nachträglich nichts mehr drehen. Und du brauchst (und solltest) darauf nicht weiter eingehen.
Davon gehe ich aus meiner eigenen Erfahrung aus. EbayKleinanzeigen ist eine Plattform ähnlich einem Flohmarkt. Die potentiellen Käufer haben die Möglichkeit, sich etwas bei mir privat anzusehen und zu kaufen, wenn sie mit Preis und Leistung einverstanden sind. Wenn sie es gekauft haben, sind sie damit einen (Kauf)vertrag eingegangen. Eine Garantie muss ich bei zB Gebrauchtmöbeln nicht geben. Wenn dem Käufer dann später einfällt, dass er was zu bemängeln hat, das er vorher billigend in Kauf genommen oder nicht bemerkt hat (in dem Fall ein Geruch, den die Käuferin als "verraucht" beschreibt, auch wenn der Verkäufer offenbar/vielleicht - seine Aussage - gar nicht raucht), kann doch nicht einfach nachverhandelt werden, oder sehe ich das falsch?
Der Grundgedanke ist bereits falsch. Dieses "Gekauft wie gesehen" ist aus rechtlicher Sicht der größte Schwachsinn, so etwas gibt es in unserem Rechtssystem nicht. Aber es glauben genug Leute.
Prinzipiell beinhaltet jeder Kaufvertrag eine Gewährleistungspflicht seitens des Verkäufers. Diese beträgt 2 Jahre.
Der einzige Unterschied zwischen einem Kauf bei einem Unternehmen und dem Kauf bei einer Privatperson ist, das eine Privatperson die Gewährleistung ausschließen kann. Aber: Es muss ein aktiver AUSSCHLUSS erfolgen. Wenn also in der Anzeige oder im Kaufvertrag nicht steht das die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, so muss auch der Verkäufer hier nachweisen.
Ah, okay, danke. Dann lag ich zumindest hier richtig, dies immer unter meine (!) Anzeigen drunter zu schreiben. Wie die Anzeige des FS aussah, stand ja tatsächlich nicht im Text.
Genau, diese Info fehlt um den Sachverhalt beurteilen zu können.
Ich habe das mit der Gewährleistung da leider nicht in die Anzeige geschrieben.. War mein erster Verkauf bei Ebay Kleinanzeigen. Aber ich habe keine falschen Angaben gemacht, sie hat das Sofa vor Ort angeschaut und wirklich sehr übertrieben dran gerochen und geäußert dass sie des öfteren schon stinkende Textilsachen gekauft hätte und das damit entschuldigt.. 2 Tage später kam dann die Nachricht dass es stinken würde und ob man am Preis etwas ändern könnte. Ist das ihre Masche?
Achso und rauchen tu ich schon aber eben nicht in der Wohnung und das habe ich als sie gefragt hat auch so beantwortet
Ich habe das mit der Gewährleistung da leider nicht in die Anzeige geschrieben..
Ja, dann ist das nun deine Sache hier nachzubessern.
Ist das ihre Masche?
Vermutlich.
Muss ich denn jetzt überhaupt darauf eingehen oder kann ich dies ignorieren? Sie möchte die Couch nicht zurückgeben sondern nur Geld für die angebliche Reinigung.
Ich habe dir doch oben bereits gesagt, du bist zur Nachbesserung verpflichtet.
Wenn was gekauft ist kann man den Preis nicht mehr ändern
Das kommt darauf an ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast.
Wenn ja, kannst du das dem Käufer so schreiben und die Sache ist vorbei.
Wenn nein, musst du entsprechend nachbessern.
Im Gegensatz zu den Kollegen hier die sonst antworten, ist die Antwort nicht pauschal "Ja" oder "Nein".
Nun ja, ich habe lediglich gesagt dass ich in der Wohnung nicht rauche, sondern draußen. Also keine falschen Angaben gemacht