Gehweg oder nicht?
Guten Tag,
Meine Frage lautet, ob es ein gehweg ist?
Ich bin der Meinung, dass es ein Gehweg ist und durch den Gehweg gilt auch keine Rechts Vor Links, würdet ihr es auch so sehen oder anders?
Mfg
3 Antworten
Auf den ersten Blick würde ich es auch für einen Gehweg halten, zumal der Streifen durchgängig ist.
Aber auf meine Vorfahrt würde ich mich dort definitiv nicht verlassen, sonst kracht es früher oder später.
Wieso kopierst du das Foto aus diesem Thread? Und wie es die Kommune beantwortet hat: Es ist ein Gehweg, aber es gilt Rechts-vor-Links, denn der Bordstein ist an dieser Stelle nicht abgesenkt. Er ist durchgehend ebenerdig.
Ich habe dir doch den Thread verlinkt, da ist die Antwort der Kommune auf Seite 2.
§ 10 StVO bezieht sich auf ein Grundstück, eine Fußgängerzone, einen verkehrsberuhigten Bereich oder einen abgesenkten Bordstein. Das liegt hier alles nicht vor.
Lies richtig du Held, dort steht Straßenteil und ein Straßenteil kann ein gehweg sein!
Wieso stellst du die Frage, wenn du es besser als die Antwortenden und sogar die Kommune weißt? Das Überqueren von Rad- und Gehwegen ist kein „Benutzen“ der Rad- und Gehwege im Sinne der StVO. Somit fährt man hier auch nicht vom Gehweg ein. Sonst würde ja überall Recht-vor-Links nicht gelten, wo ein roter Radweg auf den Boden gepinselt ist.
Hier ist übrigens eine ziemlich ähnliche Situation: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=77461
Da ist man sich einig: Rechts-vor-Links. Auf die Bemerkung mit dem Straßenteil ist man dort genauso eingegangen wie ich.
Das ist bei dieser Straße klar, in meinem Fall sieht es anders aus....
Na ja, gut, aber genügt dir die Antwort deiner Kommune nicht? Sie wird doch wohl am besten wissen, was sie sich hierbei gedacht hat. Ihr könnt der Kommune ja auch vorschlagen, dort Schilder aufzustellen, wenn es vielen Leuten unklar sein sollte.
Dürfte kein rechts vor links sein: https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/abgesenkter-bordstein
Ich denke, nur weil der Bordstein sich nach der Einmündung nicht "erhebt", ist es dennoch ein durchgehender Gehweg und sollte unter die Definition fallen.
Es ist ein gehweg und es gilt rechts vor links? Schau mal in §10 der StVO nach...