Vorfahrt auf der Fahrradstraße?

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Versteh ich das so richtig: Der PKW parkte auf der Fahrbahn rechts und du musstest nach links ausweichen un daran vorbei zu fahren? In dem Fall hätte der Gegenverkehr Vorrang sofern der Platz nicht ausreicht.

Zum Zeichen "Fahrradstraße" heißt es in der StVO

Ge- oder Verbot
1.
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2.
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html


KevinHP  17.05.2024, 23:06

Mh, ich würde hier die Begrifflichkeit "im Übrigen" berücksichtigen. Denn zuvor steht, dass der Radverkehr nicht behindert werden darf.

Also könnte man es doch so auslegen, dass man auch von vorne kommende Radfahrer passieren lassen muss.

Oder sehe nur ich es so, dass es nicht eindeutig zu verstehen ist?

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