Was soll man machen wenn nach Widerspruch auf Mahnbescheid der andere Anwalt nicht reagiert, das wird ja immer teurer für mich wegen den Zinsen?

3 Antworten

Vielleicht ist es dem Gläubiger die Sache nicht wert und er geht nicht ins Verfahren. Dann hört man (zumindest war es bei mir so) auch nichts mehr.

Soweit man die Forderung für unberechtigt hält, sind davon ja auch die Zinsen betroffen.

Mit dem Widerspruch ist die Voraussetzung für die Abgabe des Verfahrens an das örtlich zuständige Amtsgereicht erfüllt, das dann ein Urteil in der Sache fällt.