Sachverständigen Gutachten von KFZ-Versicherung beanstanden bei selbstverschuldetem unfall?

Hallo,

Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden. Es wurde ein Wiederbeschaffungswert ermittelt von meine Versicherung anhand von Daten die ich zugeschickt habe und Bildern, da der Unfall im Ausland passierte. Bisher alles richtig und ok.

Ich habe die Rechnung vom Barkauf hingeschickt und die Bestellbestätigung mit allen Ausstattungsmerkmalen inkl. Sonderausstattung. Der Eingang wurde mir auch bestätigt. Nun bekomme ich heute das Gutachten. Und ich Falle vom Glauben. Es beginnt schon damit, dass zur Ermittlung des Wertes noch nicht mal die richtige Farbe des Autos angegeben ist. Es handelt sich um ein Hyundai i20. Dann wurde eine falsche Variante zur Berechnung hinzugezogen. Ich habe einen Trend gehabt (inkl. Sitzheizung, Lenkradheizung). Es wurde aber die günstigere Variante Select als Berechnung hinzugezogen. Das ist doch nicht rechtens oder??? Der einkaufswert vom Trend und select hat sich schon vor 4 Jahren um ca 1.600€ unterschieden. Außerdem habe ich eine Sonderausstattung gehabt (Komfortpaket mit Klimaautomatik, Regensensor, Mittelarmlehne...) im Wert von 600€ damals. Ich habe darauf sogar extra nochmal per Mail hingewiesen. Es hieß "ja es ist alles eingegangen und wird mit berücksichtigt". Den Namen habe ich noch. Ja auch die ist nun nocht mit aufgeführt im Gutachten. Ich frag mich nur wie das passieren kann. Das sind ja schon grobe Fehler. Kann ich das irgendwie beanstanden? Meine Idee war es auf den Fehler erstmal per E-Mail morgen hinzuweisen unf die Unterschiede nochmal genauer zu erläutern. Wenn dann aber keine Reaktion kommt Rechtsbeistand holen.

Also auch wenn ich den Unfall selbst verursacht habe sagt doch der Wiederbeschaffungswert aus, wie viel ich für ein gleichwertiges Fahrzeug im Zustand inkl. Sonderausstattung ausgeben würde. Aber das ist hier ja absolut nicht der Fall wenn alle Angaben nicht mit berechnet werden.

Sorry langer Text. Ich brauche nur mal Meinungen dazu. Vielleicht auch die eine oder andere Erfahrung.

Danke.

Kfz-Versicherung, Gutachten, Versicherungsrecht, Wiederbeschaffungswert, wirtschaftlicher Totalschaden
Warum dürfen Laien Lampen anschließen, aber keine Steckdosen und Schalter?

Also mit dürfen ist gemeint, dass die Hausratversicherung im Falle eines Brandes nicht zahlen will. Da wird dann immer darauf abgewälzt, dass XY selber gemacht worden ist. Dürfen die Zahlungen eigentlich verweigern, wenn das nachweislich nicht die Ursache war?

Bei einer Lampe ist es laut R+V (Quelle, unter "Lampe aufhängen") erlaubt für eine nicht-ausgebildete Person ("Laie") diese aufzuhängen.

Bei Steckdosen und Schaltern jedoch nicht. Ich verstehe den Grund nicht. Prinzipiell wird nichts anderes gemacht als L, N und PE anstelle von der Lampe in die Steckdose/dem Schalter anzuklemmen (bei einem Schalter noch entsprechend den schaltbaren Verbraucher [bspw. Lampe]). Das ist keine schwarze Magie. Ich meine auch nicht, dass eine neue Phase für die Steckdose gezogen wird, die hinter dem Kasten angeschlossen werden muss, sondern einfach aus dem bestehenden Stromkreis durch die Möglichkeit von der Unterputzdosen einer Steckdose aus zu erweitern oder bspw. durch WAGO-Klemmen. Ich meine auch behaupten zu können, definitiv kein Laie zu, aber habe auch keine Ausbildung hierzu gemacht.

Ich würde gerne Schlitze stemmen, um ein Kabel in einem Leerrohr in die Wand zu verlegen und einen weiteren Lichtschalter zu installieren. Ich traue mir das auch zu und würde über der Steckdose aus anfangen und mir von dort den Strom nehmen, um den Schalter zu installieren. Darf ich das (versicherungsrechtlich) nun oder nicht?

Wie verhält sich das versicherungsrechtlich, wenn ein Bekannter Elektriker (ohne Meister) ist und einem etwas installiert ?

DIY, Lampe, Versicherung, Elektrik, Kabel, Licht, Elektriker, Elektrizität, Hausratversicherung, Steckdose, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, selbst machen
Meinung des Tages: Was haltet Ihr von der digitalen Gesundheitsakte?

Liebe Community,

Gesundheitsminister Karl Lauterbach versucht innerhalb der Bevölkerung derzeit, Werbung für die digitale Gesundheitsakte zu machen: Mithilfe der digitalen Akte soll es Ärzten künftig leichter gemacht werden, auf frühere Befunde, Krankheiten oder Röntgenbilder ihrer jeweiligen Patienten zuzugreifen.

Was im Jahr 2021 als eine Art freiwilliges Angebot gestartet worden ist, soll - da bislang zu wenige versicherungspflichtige Bürger die digitale Akte nutzen - spätestens ab 2024 verpflichtend sein. Es sei denn, der Patient widerspricht ausdrücklich gegen die digitale Speicherung seiner Gesundheitsdaten. Seitens des Gesundheitsministeriums zumindest versichert man, jegliche datenschutzrechtliche Standards einzuhalten.

Unsere Frage an Euch: Was haltet Ihr vom Thema digitale Gesundheitsakte? Pragmatische und - mit Blick auf das Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung - insbesondere mehr als notwendige und v.a. zeitgemäße Maßnahme oder hättet Ihr Bedenken bzw. lehnt diese ab? Und falls ja: Wieso?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen! 😉

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-digitale-patientenakte-101.html

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Kind verliert ständig sehr wichtige Dinge?

Vor drei Wochen verlor unsere Tochter (12) ihr Smartphone (es wurde zum Glück gefunden), letzte Woche kam ihr dann trotz gigantischem Plüsch-Schlüsselanhänger und Lanyard der Schlüsselbund mit unserem Mehrparteienhaus-Schlüssel, Wohnungsschlüssel und dem Schlüssel zum Haus der Oma abhanden... sie ließ ihn in ihrem Tischfach in der Schule liegen und am nächsten Tag war er weg, wurde bis jetzt leider nirgendwo abgegeben.

Auch die Geldbörse oder ihren Ausweis lässt sie ständig irgendwo liegen, obwohl wir ihr schon hundertmal gesagt haben, wie man seine Sachen ordentlich aufbewahrt und dass man sowas sofort wieder in die Tasche steckt wenn man es benutzt hat.

Sie hat schon zahlreiche Verbote als Konsequenz bekommen und wir reden jedes Mal lange mit ihr, dabei gibt sie sich immer zaghaft und kleinlaut und meint "Ja, weiß auch nicht wie es wieder passieren konnte, ich dachte nicht nach."

Aber ändern tut sich nichts. Meine Frau und ich sind schon komplett mit den Nerven am Ende.

Wir überlegen, ob wir nun aus Versicherungsgründen und wegen dem Einbruchsrisiko das Türschloss austauschen lassen müssen (Kostenpunkt: hunderte Euro und vier neue Schlüssel nötig).

Leider müssen wir ihr weiterhin einen Wohnungsschlüssel geben, weil meine Frau und ich erst nach ihr nach Hause kommen und kein Verwandter in der Nähe lebt.

Meine Kindheit war auch alles andere als einfach, trotzdem habe ich nie etwas wichtiges wie einen Wohnungsschlüssel oder eine Geldbörse verschlampt.

Wie kriegen wir diese Probleme in den Griff?

Kinder, Wohnung, Erziehung, Teenager, Eltern, Pubertät, Psychologie, Versicherungsrecht
(DSGVO) Kann ein Dienstleister die Löschung meiner Personenbezogenen Daten aufgrund seiner Dokumentationspflicht verweigern?

Hallo,

ich ärgere mich jetzt schon seit über 3 Jahren mit einem Versicherungsmakler (damals über Verivox oder Check24 zugewiesen), der mir wiederholt Werbemails zugeschickt hat.

Ich habe ihn dann (nachdem die damals abgeschlossene Versicherung sowieso nicht mehr besteht) dazu aufgefordert, meine personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO zu löschen. Nach einigen Monaten habe ich dennoch wiederholt eine Werbemail erhalten. Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass er nach meiner Aufforderung dazu verpflichtet war, meine Daten zu löschen und dem wohl nicht nachgekommen sei, hat er das mit einer Panne entschuldigt.

Jetzt zwei Jahre später kam eine Mail (scheinbar auch an einen großen Verteiler) in der er (4 Jahre nach Einführung der DSGVO!) die erneute Zustimmung einholen möchte:
'Wie Sie sicherlich aus den Medien gehört haben, hat sich das Datenschutzrecht durch die Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung deutlich verschärft. Ich möchte Sie daher bitten, mir Ihre Einwilligung zu erteilen, dass ich Ihnen zukünftig diese Informationen per E-Mail senden darf. Ein Klick auf den folgenden Link genügt, und wir bleiben weiter per E-Mail in Kontakt: [...]'

Meiner Meinung nach schon lächerlich und höchst unprofessionell, dass er das jetzt erst erkannt hat und handelt.

Ich habe ihn dann auf den vergangenen E-Mail-Verlauf hingewiesen, die Info über die bei ihm über mich gespeicherten Daten eingefordert (nach Art. 15 DSVGO) und rechtliche Schritte angekündigt.
Darauf kam folgende Antwort:
'Einer Komplettlöschung Ihrer Daten kann ich leider nicht zustimmen, da hier seinerzeit dokumentationspflichtige Beratungen stattgefunden haben.'

Nun meine Frage: Kann das Recht auf Löschung durch eine Dokumentationspflicht wirklich ausgehebelt werden? Und wenn ja, wie lange besteht die Dokumentationspflicht (der Vertrag ist ca. 5 Jahr gekündigt) und kann ich danach eine Löschung erwirken?

Leider habe ich online nichts dazu gefunden. Wenn ich nach 'Dokumentationspflicht vs. Recht auf Löschung DSGVO' suche, finde ich nur Informationen über die Dokumentation und das Nachweisen von Löschungen.

Deshalb vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

LG Jens

Datenschutz, Recht, Datenschutzrecht, Versicherungsrecht, Datenschutzgesetz, DSGVO
Versicherungsanspruch Laptopversicherung?

Folgende Sachlage:

Ich habe eine Laptopversicherung bei hepster abgeschlossen und nun einen Schadenfall gemeldet. In diesem hab ich beschrieben, dass mein Netzteil am Kabel beschädigt ist und ich vermute, dass meine Katze dies verursacht hat (wohl großer Fehler meinerseits gewesen).

Nach einigem hin und her (Kostenvoranschlag der Reparatur etc.) wurde mir mitgeteilt, dass der Schaden nicht übernommen wird mit verweis auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen https://hepster-product-production.cdn.prismic.io/hepster-product-production/209779cb-499e-4cc3-b112-8b18474dcd87_AVB+Elektronik.pdf ). Ich vermutete zuerst, dass abgestritten wird, dass das Netzteil unter Versicherungsschutz stehet. Dem ist jedoch nicht der Fall und mir wurde mitgeteilt, dass Schäden durch Tiere bzw. Katzen nicht versichert sind.

"Gerne möchte ich Dir die Herausforderung mit dem Nachweis erläutern: das von Dir geschilderte (bzw. vermutete) Schadenereignis ist keinem der versicherten Ereignisse zuzuordnen, und damit nicht im Versicherungsumfang enthalten. Damit bleibt uns nur der Hinweis, dass der Versicherungsschutz in diesem Fall nicht greift. Ein expliziter Ausschluss ist in diesem Fall nicht notwendigerweise in der AVB zu hinterlegen, da die versicherten Ereignisse klar definiert sind.

Wenn es sich so verhält, wie von Dir geschildert, dass Du nicht klar benennen kannst, wodurch der Schaden eingetreten ist, ist eine Prüfung, ob es sich um ein versichertes Ereignis handelt nicht möglich und damit auch keine Leistung möglich."

Ich finde jedoch schon, dass es z.B. unter 4.1.1 "Bruchschäden, soweit hierdurch der bestimmungsgemäße Gebrauch, insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes beeinträchtigt ist." fällt.

Wie seht ihr das und was könnte ich tun?

danke im Voraus

LG

Recht, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, Schadensfall
Mietausfall bei Wasserschaden, wer haftet?

Liebe Community,

Wir betreiben als Eigentümer in einer WEG eine WG für Studenten. Außerdem hat ein Verein ein Nutzungsrecht an einem der Gemeinschafsräume.

Vor einem Monat ist in der über uns liegenden Arztpraxis ein der Wasserschlauch an einem Sterilisationsgerät geplatzt. Das Wasser ist durch den Boden gelaufen in unseren Gemeinschaftsraum.

Wir haben den Schaden dem Arzt angezeigt, dieser hat seien Versicherung informiert. Diese haben auch die Kosten für die Trocknung übernommen und werden wahrscheinlich auch die Kosten für die Wiederherstellung unserer Zimmerdecke übernehmen.

Es ergibt sich aber folgendes Problem: Der Verein der das Nutzungsrecht an dem Gemeinschaftsraum gemietet hat, verlangt nun Mietminderung da verschiede Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten. Außerdem müssen die Möbel aus dem Gemeinschaftsraum, während der Bauarbeiten im nebenliegenden Zimmer gelagert werden. Das war anfangs kein Problem da die Vormieterin bereits ausgezogen war und das Zimmer unbenutzt war. Allerdings bekommen wir für ein so vollgestelltes Zimmer auch unmöglich einen Nachmieter, so dass uns nunmehr ein Schaden von knapp 1000€ ins Haus steht.

Ich habe inzwischen gelernt, dass der Mietausfall ein sog. Mangelfolgeschaden ist, der direkt auf den "Mangel" an Wohnraum zurückzuführen ist.

Daher habe ich versucht diesen Schaden der Versicherung des Arztes anzuzeigen. Diese sagen aber, dass bei einem Leitungsschaden die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers regresspflichtig sei. In diesem Fall also die Gebäudeversicherung unserer gemeinsamen WEG.

Ich habe darauf einfach nach dem Verursacherprinzip dem Arzt persönlich den Schaden in Rechnung gestellt, weil ich finde es ist sicherlich nicht meine Aufgabe, als Geschädigter den Versicherungen hinterher zu rennen.

Darauf antwortete interessanter Weise die Versicherung, dass die Auskunft korrekt sei, dass sie nicht zahlungspflichtig seien. Auch der Arzt sei auch nicht "Juristisch" Schuld, auch wenn in der Praxis der Ausgangspunkt des Schadens liege. Mein Ansprechpartner sei die Versicherung des Hauseigentümers. Das ergebe sich aus dem BGB dem VVG und der aktuellen Rechtsprechung.

Ich habe unsere Hausverwaltung angerufen und die sagte: Nein, das ist nicht die Wohngebäudeversicherung zuständig. Das sei wie wenn bei mir eine Waschmaschine ausläuft.

Meine Frage ist nun: Stimmt das? Welche Paragraphen regeln wer für einen Mietausfall bei fremdverschuldetem Wasserschaden aufkommen muss? Und vor allem wie verhalte ich mich da jetzt am sozialverträglichsten? Ich möchte eigentlich niemandem Mitanwälten drohen und schon garkeinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Ich will ja später auch noch ne weile dort meine WG betreiben.

Eine Mitgliedschaft bei Haus+Grund habe ich leider nicht, darum frage ich hier. Bitte gebt mir auch an wie Ihr zu euren Antworten kommt, damit ich die dann selber noch mal nachrecherchieren kann.     

Vielen Dank für Eure Mühe!

Recht, Versicherungsrecht
Wer hat Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen die Aachen-Münchner Versicherung?

Hallo, habe 2006 eine Rentenversicherung (Riesterrente, seit Jahren aber beitragsfrei gestellt) sowie eine sog Rentenversicherung als "Wunschpolice" (zahle aktuell noch ein, beinhalten Fondsanlagen und Berufsunfähigkeitsversicherung) abgeschlossen. Wurde damals falsch beraten zumindest was die Wunschpolice betrifft und habe mich, da noch sehr jung, auch nicht wirklich damit auseinander gesetzt. Ich möchte die Wunschpolice auch nicht mehr und auch in die Riester zahle ich aktuell nicht mehr ein. Ich habe etwas nachgelesen ob es Sinn macht die Versicherungen zu kündigen. Vor allem die Wunschpolice wurde mir ja so verkauft, dass ich damit Geld anspare und auf das Geld später im Alter oder auch schon früher zb zum Hausbau, zugreifen kann. Jetzt wo ich Geld benötigt hätte, wurde mir aber gesagt dass nur ein kleines Guthaben (etwa 12% des bis dato eingezahlten) verfügbar wäre weil es sich ja angeblich hauptsächlich um eine BU Versicherung handeln würde. Lange Rede kurzer Sinn, ich wurde beim Abschluss ganz anders beraten.

Jetzt habe ich bei einer Kündigung der Versicherung wenig Chance mein eingezahltes Geld auch nur zum Teil zurück zu bekommen und der Verlust wäre hoch. Aber ich finde bei google sehr viele Anzeigen vor allem von Rechtsberatungen die einen Widerspruch empfehlen bzw dazu ihre Dienste anbieten (vorab kostenlose Prüfung der Vertragsunterlagen).

Widersprüche gegen die Verträge vor allem aus den Jahren 1994 bis 2007 wären sehr erfolgversprechend da die Verträge bzw vor allem Widerrufsbelehrungen der Aachen Münchner sehr oft Fehlerhaft und somit rechtlich anfechtbar wären.

Hat jemand dazu Erfahrungen gemacht? War erfolgreich oder nicht? Benötigt man Rechtsbeistand oder nicht?

Danke👍🏻

Recht, Versicherungsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Mit Krankheitserregern belastete Gegenstände nach Fäkalschaden versenden erlaubt?

Hallo zusammen,

ich hatte in meiner Mietwohnung einen Fäkalschaden. Dabei sind viele Gegenstände (Möbel, Textilien, und elektronische Geräte) mit Fäkalwasser in Berührung gekommen.

Leider bin ich kurz nach meinem "Fäkalschaden" bei dem die Toilette übergelaufen ist krank geworden und hatte eine Magen-Darm-Grippe, ein ärztliches Attest liegt vor.

Die Hausrat-Versicherung möchte jetzt das ich auf meine Verantwortung alle elektrischen Geräte welche mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Krankheitserregern belastet sind zu einem Sachverständigen einschicke dieser soll die Geräte dann auf Funktionalität überprüfen. (was in meinen Augen keinen Sinn ergibt, da der Fokus eher darauf gelegt werden sollte das die Gegenstände frei von Krankheitserregern sind um die Gesundheit nicht zu gefährden)

Meine Fragen dazu sind:

-Dürfen solche Gegenstände überhaupt über den normalen Postweg versendet werden oder handelt es sich hierbei um einen Gefahrguttransport also Ansteckungsgefährliche Stoffe ?

-Müssen die Gegenstände schnellstmöglich entsorgt werden damit ich nicht wieder krank werde?

-Welche weiteren Maßnahmen sind sinnvoll, da viele Möbel und Gegenstände ebenfalls mit Fäkalwasser belastet wurden. (Handy, Sitzfläche vom Sofa, Küchenschränke und die Füße von Elektrogeräte etc..)

-Wie heißen die Experten die in einem solchen Fall verlässliche Beurteilungen abgeben können was zu tun ist? (Baubiologe, Bauchemiker, Schadstoffexperte Sachverständiger für Bakterienbelastung, Schadstoffe??)

Info:

Die Gebäudeversicherung bzw. der Vermieter wird nun den kompletten Laminat-Boden austauschen,eine Bautrocknung durchführen sowie die Flächen und die Sanitären-Anlagen professionell desinfizieren + Reinigen lassen.

https://www.baubiologie.net/fileadmin/user_upload/pdfs/Publikationen/Informationsblaetter/Leitfaden-Faekalsch-2010_final.pdf

Vielen Dank im Voraus

Versand, Schimmel, Recht, Baubiologie, Sachverständiger, Versicherungsrecht

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