Besondere Handfahrzeuge im Straßenverkehr?
Hallo,
ich habe eine ziemlich spezielle Frage, also weiß ich nicht, ob sie beantwortet werden kann.
Normale Fußgänger müssen Gehwege benutzen und wenn es keine gibt, dann innerorts links oder rechts und außerorts links laufen. Sobald aber sperrige Gegenstände oder Fahrzeuge mitgeführt werden, muss nötigenfalls, also wenn Fußgänger behindert werden, die rechte Straßenseite benutzt werden. Ich frage mich nun, wenn es keinen Gehweg gibt, ob man dann mit Handfahrzeugen auch rechts läuft und ab wann ein Gegenstand/Fahrzeug zu sperrig ist.
Ich bedanke mich schonmal 😅
2 Antworten
wenn es keinen Gehweg gibt, ob man dann mit Handfahrzeugen auch rechts läuft
Gegenfrage: wo sonst? Außerorts müsstest du ggf. am linken Straßenrand laufen.
Relevant für das sperrige Fahrzeug ist nicht alleine dessen Breite oder Sperrigkeit, sondern:
wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden
Wenn also weit und breit keine Fußgänger zu sehen sind und du somit auch niemanden behinderst, gehörst du auf den Gehweg.
Das geht natürlich nur, wenn du mit dem Fahrzeug auch genug Platz auf dem Gehweg hast, beispielsweise wenn direkt links davon Autos parken. Andernfalls musst du auf die Fahrbahn wechseln, bis auf dem Gehweg wieder genug Platz ist.
Siehe §25 StVO:
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.