Strafzahlung für Balkonkraftwerk wegen 70%-Regel. Was für ein Sinn macht das?

7 Antworten

Deine Frage liest sich, als wenn Du den Begriff "einspeisen" falsch eingeordnet hast. Wenn Du den Strom aus Deiner Balkonanlage selbst verbrauchst, speist Du diesen Strom nicht in das Netz ein, sondern verbrauchst ihn eben. Das darfst Du unbegrenzt.

Diese 70% Regel bedeutet, dass man den Strom eben nicht verbraucht, sondern der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, das geht nur mit dieser Regel.

Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander!

Die 70% Regel welche gerade am Auslaufen ist wurde für größere PV Anlagen und die Netzstabilität gegründet.

Nur kann die noch bestehende Regelung auch für Balkonkraftwerke angewendet werden und könnte! hier zu Strafzahlungen führen. Ich habe jedoch noch nicht gehört das es zu Forderungen kam.......

25KWp bekommst Du jedenfalls nicht auf einem Balkon Zustande, und die herkömmliche Balkon Fläche kannst du meistens locker zu 70% selbst verbrauchen.

Ein Balkonkraftwerk macht überhaupt nur Sinn, wenn man den Strom selbst verbrauchen kann und zwar möglichst zu 100 %.

Dazu sollte man mal prüfen, was untertags so alles läuft und Strom frisst. Wenn das ausreichend versorgt werden kann, ohne dass nennenswert Strom ins Netz eingespeist wird, lohnt es sich.

Sobald man einen größeren Teil einspeisen muss, lohnt es sich nicht mehr.

Mit der neu beschlossenen EEG-Novelle soll die 70%-Regelung für PV-Anlagen zum 1.1.2023 abgeschafft werden. Das bedeutet, dass die Leistungsbegrenzung für neue PV- bzw. Solaranlagen bis 25 kWp entfällt.

Stellt jedoch die Netzbetreiber ggf. vor erhebliche Probleme.

Der Strom muss ja auch abgenommen werden!

Ursusmaritimus  01.09.2022, 09:57

Na Ja, sie hatten schon nahezu 20 Jahre Zeit die Netze auf erhöhte Einspeisung anzupassen. Die Photovoltaik Initiative ist nicht erst gestern vom Baum gefallen.....

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StRiW  01.09.2022, 10:07
@Ursusmaritimus

Ja eben nicht, es gab nie eine Nachrüstpflicht für den Altbestand!

Dann hat die Installation von Solar erheblich abgeflacht, wo die Strompreise nicht so stark gestiegen sind wie man erwartet hat. Je nach Gegend wurde fast ausschließlich Neubau damit ausgestattet oder eben nur absolute Premiumstandorte.

Jetzt wollen auf einmal alle wieder weil es so teuer ist.

Es fehlt jedoch an Personal und Ausrüstung um schnell umzubauen.

Wärmepumpen gibt es auch schon seit 50 Jahren und trotzdem hat man lieber alles auf billiges Gas gesetzt!

Jetzt wo man unbedingt billiges Gas und Strom haben will, möchte man Atomstrom!

Nach der Krise, will man die Dinger wieder abschalten und doch mal ein Endlager finden, nur nicht bitte bei sich selbst um die Ecke!

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Ursusmaritimus  01.09.2022, 10:32
@StRiW

Ja eben nicht, es gab nie eine Nachrüstpflicht für den Altbestand!

Es gab vorgegebene Ziele der Bundesregierung und es war klar das dies nur mit erhöhter PV Einspeisung (Dachanlagen) zu erzielen ist. Hier hatten die EVU >20 Jahre Zeit im Rahmen normaler Modernisierungs und Wartungsarbeiten ihre Netze zu ertüchtigen um den Rückeinspeisung zu bewältigen.

Hier haben die EVU einfach nichts getan um jetzt zu jammern und Staatsknete abzugreifen, das ist der Skandal und nicht der einzelne Eigentümer der die Anbringung einer PV Anlage verschlafen hat.

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